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Der Osmanische Staat 1300-1922

Der Osmanische Staat 1300-1922

Titel: Der Osmanische Staat 1300-1922
Autoren: Klaus Kreiser
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umfangreichere Abschnitt II „Grundprobleme und Tendenzen der Forschung" ist in drei Kapitel aufgeteilt. Im ersten wird das unter Historikern wenig
bekannte Fach Osmanistik vorgestellt. Das zweite Kapitel bildet eine kleine
Quellenkunde. Im dritten werden Forschungsthemen vor allem aus den Bereichen Politik und Wirtschaft besprochen. Dabei werden bevorzugt Arbeiten
berücksichtigt, die auf osmanischem Quellenmaterial gründen. Angesichts des
seit Jahrzehnten nicht mehr von einem Einzelnen überschaubaren Ausstoßes an
Forschungsliteratur sind viele Arbeiten nur wegen ihrer exemplarischen Bedeutung ausgewählt worden. Das gilt auch für den dazugehörigen Teil III
„Literatur". Ich habe mich bemüht, vorrangig jüngere Untersuchungen aufzunehmen. Hier sei stellvertretend für andere wichtige Titel ein Sammelband
genannt, der nach Abschluß des Manuskripts erschienen ist: Raoul Motika,
Christoph Herzog, Michael Ursinus (Hg.): Studies in Ottoman Social and
Economic Life/Studien zu Wirtschaft und Gesellschaft im osmanischen Reich,
Heidelberg 1999.
    Für die Durchsicht von Teilen des Manuskripts danke ich meinen Bamberger
Kollegen Dr. Maurus Reinkowski und Dr. Ralf Elger. Christine Jung hat die
letzte Korrektur gelesen und zahlreiche Versehen berichtigt. Die Herausgeber
der Reihe, an erster Stelle Prof. Dr. Lothar Gall, und der Oldenbourg Verlag, haben mit großer Geduld und Nachsicht auf die Fertigstellung des Textes
gewartet. Die Verlagslektorin, Frau Cordula Hubert, hat nicht nur formale
Fehler korrigiert, sondern mit wertvollen Hinweisen für eine bessere Lesbarkeit
dieses Textes gesorgt.

    Klaus Kreiser
    Bamberg im Juli 2000
    VORBEMERKUNG ZUR 2. AUFLAGE
    I)ie historische Osmanistik hat seit Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches
wichtige neue Forschungsergebnisse und zusammenfassende Überblicke geleistet. Die Ergänzungen zur zweiten Auflage bestehen aus 111 Titeln von Neuerscheinungen. Die digitale Revolution hat auch dieses Fach gründlich verändert.
In diesem Anhang werden eingeführte Internet-Adressen angegeben und erläutert.
    I)ie Notwendigkeit einer Sichtung der osmanistischen Neuerscheinungen für
allgemein Interessierte und Leser aus Nachbarfächern bleibt nicht trotz, sondern
gerade wegen der schwer übersehbaren Angebote des weltweiten Netzes
bestehen.
    Der Autor bedankt sich bei kritischen Lesern der ersten Auflage, die zur
Entdeckung verschiedener Versehen und Druckfehler beigetragen haben, die hier
korrigiert werden konnten.
    Klaus Kreiser
    Berlin, März 2008

     

A. EINLEITUNG: DIE DYNASTIE - DAS REICH - DER STAAT
    Der Name Osmän
    Der Name Osmäns war im späten 13. Jahrhundert bis ins 14. Jahrhundert hinein
ein Attribut, welches das von ihm begründete beglik von den benachbarten
kleinasiatischen Fürstentümern unterschied. Erst später wurde Osmänle zur Eigenbezeichnung für die muslimisch-türkische Elite im Sinne einer etwas unbestimmten Erweiterung des sultanischen Haushaltes. Die Zugehörigkeit zu
dieser Elite war mit dem Bekenntnis zur hanafitischen Richtung des sunnitischen Islams verbunden. Gleichzeitig war die Pflege der osmanischen Sprache
und Literatur ein wichtiges Identität stiftendes Merkmal. Erst ganz am Ende der
osmanischen Jahrhunderte sollte Osmänlz für sämtliche, also auch die
nichtmuslimischen Untertanen gelten.
    Die Dynastie
    Das Haus Osmän (Ä1-i Osmän) zählt 36 Herrscher von Osmän I. (st. 1326?) bis
Mehmed VI. Vähideddin (1918-1922). Abdülmecid Efendi hatte noch weniger als
zwei Jahre (1922-1924) die Kalifenwürde inne. Die ersten 14 Sultane traten die
Regierung jeweils als Söhne ihrer Vorgänger an. Eine Nachfolgeregelung, die den
ältesten Sohn begünstigte, bestand nicht. Ab 1617 traten auch Brüder, Neffen oder
Vettern ersten Grades die Thronfolge an. Die durchschnittliche Herrschaftsdauer
betrug 17 Jahre. Dieser dynastische Zusammenhang wurde nur einmal (im
„großen Interregnum" von 1402 bis 1413) gestört. Das Ausbleiben männlicher
Geburten über eine längere Periode (1785-1812) und die Tatsache, daß es Jahre
gab, in denen ein auch noch so junger Sultanssohn fehlte (1808-1812), hat sich am
Ende nicht als Bedrohung eines dynastischen Systems erwiesen - zu dem jede
Alternative fehlte. Im Gegensatz zu den kleinasiatischen Seldschuken schlossen
die Osmanen eine Fragmentierung ihres territorialen Besitzstandes aus. Das
„Brudermordgesetz" Mehmed II. (1451-1481) und später die Institution des
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