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Der Koran

Der Koran

Titel: Der Koran
Autoren: ekz.bibliotheksservice GmbH
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daß ihr eure Angesichter gen Westen oder Osten kehret; vielmehr ist fromm, wer da glaubt an Allah und den Jüngsten Tag und die Engel und die Schrift und die Propheten, und wer sein Geld aus Liebe zu Ihm ausgibt für seine Angehörigen und die Waisen und die Armen und den Sohn des Weges und die Bettler und die Gefangenen; und wer das Gebet verrichtet und die Armensteuer zahlt; und die, welche ihre Verpflichtungen halten, wenn sie sich verpflichtet haben, und standhaft sind in Unglück, Not und Drangsalszeit; sie sind's, die da lauter sind, und sie, sie sind die Gottesfürchtigen.
    173.(178.) O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euchdie Wiedervergeltung im Mord: Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und die Frau für die Frau! Der aber, dem von seinem Bruder etwas verziehen wird, bei dem lasse man Güte walten; doch Entschädigung sei ihm reichlich. 174. Dies ist eine Erleichterung von euerm Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer sich nach diesem vergeht, den treffe schmerzliche Strafe. 175. (179.) Und in der Wiedervergeltung liegt Leben für euch, o ihr Leute von Verstand; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig.
    176. (180.) Vorgeschrieben ist euch, wenn einem von euch der Tod naht und er Gut hinterläßt, für die Eltern und die Verwandten in Billigkeit zu verfügen; eine Pflicht für die Gottesfürchtigen! 177. (181.) Und wer die Verfügung ändert, nachdem er sie hörte, dann trifft die Schuld die, welche sie ändern. Siehe, Allah ist hörend und wissend. 178. (182.) Wer aber vom Erblasser eine Unbill oder Sünde befürchtet und zwischen ihnen Frieden stiftet, der begeht keine Sünde; siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.
    179. (183.) O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, wie es den Früheren vorgeschrieben ward; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig. 180. (184.) Gezählte Tage! Wenn aber einer unter euch krank ist oder auf Reisen, (der faste die gleiche) Anzahl von andern Tagen; und sie, die es vermöchten (und nicht fasten), sollen zur Sühne einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken Gutes tut, dem soll Gutes werden; und daß ihr fastet, ist euch gut, wenn ihr es begreift. 181. (185.) Der Monat Ramadan, in welchem der Koran herabgesandt wurde als eine Leitung für die Menschen und als Zeugnis der Leitung und Unterscheidung – wer von euch den Mond sieht, der beginne das Fasten in ihm.Wer jedoch krank ist oder auf einer Reise, der (faste) eine (gleiche) Anzahl andrer Tage. Allah wünscht es euch leicht und nicht schwer zu machen, und daß ihr die Zahl (der Tage) erfüllt und Allah dafür, daß er euch leitet, preist; und vielleicht seid ihr dankbar. 182. (186.) Und wenn dich meine Diener nach mir fragen, siehe, so bin ich nahe; ich will antworten dem Ruf des Rufenden, so er mich ruft; doch sollen sie auch auf mich hören und sollen an mich glauben; vielleicht wandeln sie recht.
    183. (187.) Erlaubt ist euch, zur Nacht des Fastens eure Frauen heimzusuchen. Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allah weiß, daß ihr euch selbst betrogt; doch kehrt er sich zu euch und vergibt euch. Und jetzt ruhet bei ihnen und trachtet nach dem, was Allah euch vorschrieb. Und esset und trinket, bis ihr einen weißen Faden von einem schwarzen Faden in der Morgenröte unterscheidet. Alsdann haltet streng das Fasten bis zur Nacht und ruhet nicht bei ihnen, sondern verweilet in den Moscheen. Dies sind die Schranken Allahs; kommt ihnen nicht zu nahe. Also deutet Allah seine Zeichen den Menschen; vielleicht werden sie gottesfürchtig. 184. (188.) Und verzehrt nicht euer Gut unter euch unnütz und bestechet nicht damit die Richter, auf daß ihr einen Teil des Gutes der Leute sündhaft verzehrt, wiewohl ihr es wisset. 185. (189.) Sie werden dich nach den Neumonden befragen. Sprich: »Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und die Pilgerfahrt.« Und Frömmigkeit ist's nicht, daß ihr von hinten in eure Häuser geht, sondern Frömmigkeit besteht in Gottesfurcht. Drum betretet eure Häuser durch die Türen und fürchtet Allah; vielleicht ergeht es euch wohl.
    186. (190.) Und bekämpft in Allahs Pfad, wer euch bekämpft; doch übertretet nicht; siehe, Allah liebt nichtdie Übertreter. 187. (191.) Und erschlagt sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung ist schlimmer als Totschlag. Bekämpft sie jedoch nicht bei der heiligen Moschee, es sei denn, sie bekämpften euch in ihr. Greifen sie euch jedoch an, dann
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