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Das Leben Mohammeds, des arabischen Propheten (German Edition)

Das Leben Mohammeds, des arabischen Propheten (German Edition)

Titel: Das Leben Mohammeds, des arabischen Propheten (German Edition)
Autoren: Washington Irving
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und die Wendung des Gesichtes nach dem Kebla, welches jedoch bei den Juden in der Richtung des jerusalemischen Tempels war.
    Beten ist bei den Moslemen eine tägliche Uebung; aber am Freitage wird eine Predigt in der Moschee gehalten. Dieser Tag wurde als derjenige, an welchem der Mensch geschaffen wurde, unter den morgenländischen Völkern allgemein heilig gehalten. Die sabäischen Götzendiener weihten ihn der Astarte oder der Venus, dem schönsten unter den Planeten und dem glänzendsten unter den Sternen. Mohammed bestimmte ihn zum Sabbat seiner Anhänger, zum Theil vielleicht aus ehemaliger Gewohnheit, hauptsächlich aber, um ihn vom Sonnabende der Juden und vom Sonntage der Christen zu unterscheiden.
Die Almosen.
    Es giebt zwei Arten von Almosen, nämlich erstlich solche, welche das Gesetz vorschreibt; sie heißen Zacat, gleichen dem Zehnten in der christlichen Kirche und werden in bestimmt bezeichneten Antheilen von Geld, Waaren, Vieh, Getreide oder Baumfrüchten entrichtet; dann freiwillige Gaben, Sadacat genannt, welche der Geber nach eigenem Gutdünken spendet. Jeder Moslem ist verpflichtet, auf die eine oder die andere Weise ein Zehntel seines Einkommens den Hilfsbedürftigen und Nothleidenden zur Erleichterung mitzutheilen.
Das Fasten
    Vom Fasten wird angenommen, daß es ebenfalls von den Juden entlehnt sei. In jedem Jahre muß sich jeder wahre Gläubige dreißig Tage lang, während des Monates Rhamadan, vom Aufgang bis zum Untergange der Sonne des Essens und Trinkens, des Bades, der Parfümerien, der ehelichen Beiwohnung und aller andern sinnlichen Ergötzlichkeiten enthalten. Dies wird als großer Triumph der Selbstverleugnung, als Ertödtung und Bezähmung der verschiedenen Begierden und als Reinigung der Seele und des Leibes angesehen. Von diesen drei Stücken der religiösen Praxis pflegte der Prinz Abdalasis zu sagen: »Beten führt uns die Hälfte des Weges zu Gott; Fasten geleitet uns bis an seine Thürschwelle; aber Almosen bringen uns vor sein Angesicht.«
Das Wallfahren
    Jeder wahre Gläubige ist verbunden, während seines Lebens entweder in Person oder durch einen Stellvertreter eine Pilgerreise nach Mekka zu machen. Im letzteren Falle muß sein Name in jedem Gebete, das der Stellvertreter verrichtet, genannt werden. Verpflichtet zu der Pilgerfahrt sind jedoch nur freie Personen von gesundem Geiste, die außerdem genug Körperkraft und Vermögen besitzen, um die Strapazen und Ausgaben bei der Reise tragen zu können. Der Pilger ordnet vor der Abreise seine sämmtlichen Angelegenheiten, die öffentlichen wie die häuslichen, gleich als wenn er sich auf den Tod vorbereitete. An dem festgesetzten Tage, entweder an einem Dienstage oder Donnerstage oder Freitage, welche dem Vorhaben günstig erachtet werden. versammelt er seine Weiber, Kinder und alle seine Hausgenossen und empfiehlt sie und alle seine Angelegenheiten während seines heiligen Unternehmens mit Andacht der Obhut Gottes. Hierauf zieht er das eine Ende des Turbans unter dem Kinn hin bis auf die entgegengesetzte Seite des Kopfes, ergreift einen Stock von bitterer Mandel, nimmt von den Seinigen Abschied und eilt aus dem Gemache mit dem Rufe: »In dem Namen Gottes unternehme ich dieses heilige Werk, indem ich auf seinen Schutz vertraue. Ich glaube an ihn und in seine Hände lege ich meine Thaten und mein Leben.« Beim Verlassen des Thores wendet er das Gesicht nach dem Kebla, wiederholt bestimmte Stellen aus dem Koran und fügt hinzu: »Ich wende das Gesicht nach der Heiligen Kaaba, dem Throne Gottes, um die Wallfahrt zu vollbringen, welche in seinem Gesetze geboten ist, und die mich ihm näher bringen soll.« Endlich setzt er den Fuß in den Steigbügel, schwingt sich in den Sattel und empfiehlt sich wiederum Gott dem Allmächtigen, Allweisen und Allbarmherzigen und tritt die Wallfahrt an. Die Zeit der Abreise wird immer so berechnet, daß die Ankunft in Mekka zu Anfang des Pilgermonats Dhu’l-Hadschdschi erfolgt.
    Drei Gesetze müssen während dieser frommen Reise beobachtet werden. Diese sind: Fange keinen Zank an; ertrage mit Sanftmuth jegliche Bitterkeit und Schmähung; befördere Frieden und Wohlthätigkeit unter den Genossen der Karavane. Außerdem soll der Pilger während der Wallfahrt bei Geschenken und Werken der Barmherzigkeit freigebig sein.
    Wenn er in die Nähe von Mekka kommt, so läßt er das Haar und die Nägel wachsen, entkleidet sich bis auf die Haut und legt den Ihram oder das Pilgergewand an, welches aus zwei
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