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Cloud Computing Grundlagen

Cloud Computing Grundlagen

Titel: Cloud Computing Grundlagen
Autoren: Mario Meir-Huber
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Ausschußverfahren regelt, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission zusammensetzt. Es ist ein organisatorisches Kapitel, das für den Datenschutz in Cloud-Computing-Plattformen wenig Bedeutung hat.
    Schlussbestimmungen
    In den Schlussbestimmungen werden Regeln zur Umsetzung der Richtlinie ebenso wie Regeln zu wiederkehrenden Berichten der Umsetzung festgelegt.
    2.2Verträge und Servicelevel-Agreements (SLAs)
    Oft kommt es vor, dass individuelle Verträge ausgehandelt oder erstellt werden, die nicht auf einem SLA basieren. Prinzipiell gilt bei uns das freie Vertragsrecht, was bedeutet, dass Individuen oder Unternehmen Verträge selbst abschließen können. Das hat jedoch den Nachteil, dass oft Elemente vergessen werden, die in Folge zu gerichtlichen Streitigkeiten führen. Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Vertrag richtig auszuarbeiten. Dieses Unterkapitel bezieht sich auf die Ergebnisse der „VITE-Group Rahmenbedingungen für Application Service Providing“ mit dem Titel „Software as a Service – Verträge richtig abschließen“.
    Der Leitfaden beschreibt 24 verschiedene Punkte, die in einem Vertrag enthalten sein sollen. Als wichtigster Teil eines Vertrags wird der Vertragsgegenstand angeführt. Danach sollten die einzelnen Begriffe genauer definiert werden, was es auch Personen, die mit der Materie nicht vertraut sind, ermöglicht, den Vertrag zu verstehen. Das gilt besonders für eventuell im Vertrag enthaltene IT-Fachbegriffe. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Definition, wie die Leistung erbracht wird: „Bereitstellung, Betrieb und Betreuung“. Treten Fehler oder Probleme auf, muss vertraglich festgelegt werden, wie hier vorzugehen ist. Der Leitfaden unterscheidet zwischen Störungen und Mängeln: Eine Störung ist dabei eine Beeinträchtigung, die sowohl technische als auch organisatorische Fehler umfasst und gegebenenfalls negative Einwirkungen auf die Software haben kann. Ein Mangel ist dem Leitfaden nach ein juristischer Begriff, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In der Betriebswirtschaft gibt es viele verschiedene Mängel, die sich in ihrer Tragweite unterscheiden. Oft wird zwischen offenen Mängeln (bekannte Sicherheitslücken) und geheimen Mängeln unterschieden. Geheime Mängel können arglistig oder nicht arglistig verschwiegen sein. Ist ein Mangel arglistig verschwiegen, hat der Softwarehersteller Mängel seiner Software in Kauf genommen und sie dem Kunden verheimlicht. Kommt es zu Problemen, kann das umfangreiche Konsequenzen für den Anbieter der Software haben.
    Ein Vertrag für eine SaaS-Leistung soll stets auch die Datensicherheit und den Datenschutz definieren. Hier kommt das Datenschutzgesetz zum Einsatz. Was ebenfalls geregelt werden muss, sind die technische Unterstützung und Systemvoraussetzungen beim Kunden. Für eine SaaS-Plattform wäre es unangenehm, wenn der Kunde in gewissen Bereichen über keinen Internetzugang verfügt. Ein Beispiel ist die schlechte Verfügbarkeit von mobilem Internet in Zügen beziehungsweise stark abgelegenen Gebieten.
    Software unterliegt einem ständigen Wandel. Das macht es notwendig, Updates von Software und Zusatzentwicklungen in den Vertrag einzuschließen. Wird eine Software an den Endbenutzer übergeben beziehungsweise für ihn erstellt, so müssen Regeln hinsichtlich der Dokumentation, Schulung und Support getroffen werden.
    Zahlungsmodalitäten stellen einen ebenso wichtigen Teil eines jeden Vertrags dar. Es wird festgelegt, wann eine Zahlung zu erfolgen hat, welche Kündigungsfristen vorgesehen sind und wie lange der Vertrag dauert. In Cloud-Computing-Umgebungen sind Laufzeiten oft auf ein Monat oder ein paar Stunden begrenzt. Verträge, die den Kunden für 18 Monate binden, wie im Mobilfunk, sind in der Cloud unüblich. Erhält der Vertragspartner besonders tiefe Einblicke in das Know-how eines Unternehmens, kann man Geheimhaltungsvereinbarungen treffen. Sie kommen in der Softwareentwicklung häufig vor und werden mit „NDA – Non disclosure Agreement“ bezeichnet. Verträge sehen oft auch Informationen hinsichtlich eines Schadenersatzes vor. Fällt eine Cloud-Computing-Plattform für eine gewisse Zeit aus, so wird dem Kunden im Normalfall ein vertraglich festgelegter Prozentsatz rückerstattet.
    Individualverträge kommen in Cloud-Computing-Umgebungen kaum vor. Die meisten Anbieter setzen als Vertrag zwischen Anbieter und Kunde SLAs ein. Es ist aber hilfreich, die
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