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Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Titel: Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will
Autoren: Andreas Krause Landt Axel W Bauer
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Editorische Notiz
    Das geplante Sterbehilfegesetz bezeichnete Julia Klöckner in einem Interview mit der Zeitung Die Welt vom 12. Dezember 2012 als »Abschied von der Humanität« und als »ethisches Erdbeben«. Ferner sagte die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende, Selbstbestimmung bedeute nicht, dass der Mensch niemandem zu Last fallen darf. Genau dieses aber, dass einer dem anderen nicht länger zur Last falle, ist die verborgene Botschaft des neuen § 217 StGB, dessen Befürworter sich auf das Selbstbestimmungsrecht berufen. Die in Deutschland kaum vorhandene gewerbsmäßige Sterbehilfe soll verboten, die nicht gewerbsmäßig organisierte und die private Sterbehilfe aber sollen indirekt erlaubt werden. Könnte das nicht den künftigen Pflegenotstand mildern? Das Gesetz soll schon am 31. Januar den Bundestag und am 1. März 2013 den Bundesrat passieren.
    In dieser Lage hat die Manuscriptum Verlagsbuchhandlung den Medizinhistoriker und Medizinethiker Axel W. Bauer um eine Darstellung der Gefahren gebeten, die aus dem neuen Sterbehilfegesetz erwachsen. Dieser Bitte kam Professor Bauer dankenswerterweise nach und schrieb, dass das Gesetz einen Abschied vom ärztlichen Tötungsverbot des Hippokratischen Eides und, fast siebzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, eine Wiedereinführung der Euthanasie in Deutschland bedeuten würde. Insbesondere der Todeswunsch, so Bauer, sei nicht ein Zeichen von Selbstbestimmung, sondern in neunzig Prozent aller Fälle das Symptom einer schweren Depression. Wer Depressiven hilft, ihren düstersten Traum zu verwirklichen, vergeht sich an Wehrlosen. Deshalb, so Bauer, ist Sterbehilfe Euthanasie.
    Die Beihilfe zum Selbstmord wäre künftig nicht nur erlaubt (das ist sie leider schon heute), sondern geradezu geboten. Die Sterbehilfe baut auf den enttabuisierten »Freitod« auf, und deshalb lag es nahe, Reinhold Schneiders im Jahre 1947 erschienenes Plädoyer gegen den Selbstmord in diesen Band mit aufzunehmen. Für Schneider war der Selbstmord noch eine zerstörerische und verbotene Selbstermächtigung des Menschen. Was zu seiner Zeit die Ausnahme war – das sich selbst richtende Individuum –, das droht durch Sterbehilfe nun zu einem Massenphänomen zu werden. Denn Sterbehilfe verspricht den Sieg über das Schicksal. Scheinbar erlöst sie die Menschen nicht nur von ihrem eigenen Leid, sondern auch von dem der anderen. Der moderne Mensch empfindet neben Krankheit und Tod seine soziale Abhängigkeit als narzisstische Kränkung. Sie scheinbar zu überwinden, kommt ihm die Sterbehilfe gerade recht. Deshalb stellt Andreas Krause Landt sie in das Spannungsfeld von Hedonismus und Lebensverachtung. Die trostlose Vereinzelung würde durch Sterbehilfe zunehmen. Der Staat würde die Krankheit der Gesellschaft verschlimmern, statt sie zu kurieren.
    Gegen solche Verirrung hilft nur das dauerhaft gültige Wissen um die Grundlagen guten und menschenwürdigen Lebens. Die Fiktion grenzenloser Selbstbestimmung gehört nicht dazu. Sie ist der Blankoscheck, nach dem unsere Zukunft schielt. Das Verbrechen von morgen braucht keine Lager. Es braucht vielleicht nur den Glauben seiner Opfer, dass sie freiwillig und selbstbestimmt stürben. Auch der Zug der Geschichte fährt mit erneuerbarer Energie. Trotzdem gilt: Niemand ist allein, und »alles Leben ist eins«.
    Der Verlag

ANDREAS KRAUSE LANDT
WIR SOLLEN STERBEN WOLLEN
    Warum die Mitwirkung am Suizid
verboten werden muss

AXEL W. BAUER
TODES HELFER
    Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB
die Mitwirkung am Suizid fördern will

Gunter Sachs: Selbstmord aus Furcht vor Demenz
    Am 8. Mai 2011 meldete nicht nur Spiegel Online , der bekannte Industriellenerbe, Photograph und Kunstsammler Gunter Sachs (1932–2011) habe sich am Tag zuvor auf seinem Schweizer Chalet wegen einer angeblich »ausweglosen« Krankheit erschossen. Spiegel Online beschrieb den Verstorbenen als einen Mann, »den die Frauen liebten und der sie liebte. Der Reiche, der sich mit teuren Spielzeugen umgab.« 1 Im Leben von Gunter Sachs hatten sich früh drei Schicksalsschläge ereignet, die für seinen Selbstmord relevant sein dürften: Sein unter Depressionen leidender Vater Willy Sachs (1896–1958), deutscher Industrieller, schwedischer Konsul, ehemaliger SS-Obersturmbannführer und Wehrwirtschaftsführer, hatte sich im November 1958 in seiner Jagdhütte erschossen. Im selben Jahr starb die erste Ehefrau des damals 26-jährigen Gunter Sachs, Anne-Marie Faure, an den
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