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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden
Autoren: Kai Dietrich
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ohne Einverständnis sollte niemand in ein Hospiz verlegt werden.
    Welches Hospiz?
    Wenn die Entscheidung für ein stationäres Haus gefallen ist, kommt der zweite Schritt: Schauen Sie sich die Hospize in Ihrer Nähe persönlich an. In welcher Umgebung liegt das Hospiz? Hat es die richtige Größe? Wenn Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen ein Haus zusagt, fragen Sie direkt vor Ort nach einer möglichen Aufnahme und ab wann das realisierbar ist. Natürlich ist ein freier Platz Aufnahmevoraussetzung. Fragen Sie auch zum Beispiel danach, ob, wie oft und wo Sie als Angehöriger im Hospiz übernachten oder wohnen können. Fragen Sie danach, inwieweit Sie das Patientenzimmer nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Nehmen Sie eine Hospizberatung in Anspruch. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass ein Hospiz doch nicht das Richtige für Ihre Situation ist.
    Für den Fall, dass im Wunschhospiz kein Platz frei ist, bietet sich als Übergang eine Palliativstation in einem Krankenhaus an. Oder Sie nehmen Kontakt mit einem der rund 1500 ambulanten Hospizdienste auf, wenn einer davon in der Nähe ist.
Was kostet das Hospiz?
    Kostenübernahme für Hospizbetreuung
    Seit 2009 nichts mehr bis auf Praxisgebühr und den Eigenanteil bei Arzneikosten. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfallen auch diese Kosten. Damit die Krankenkasse die Kosten der Hospizbetreuung übernimmt, muss der Aufnahmeantrag vom behandelnden Arzt ausgefüllt und an die Einrichtung geschickt werden. Das Hospiz leitet den Antrag weiter an die Krankenkasse. Nach drei Tagen sollte die Entscheidung zur Kostenübernahme vorliegen. Zwar gilt die Kostenbewilligung zunächst nur für 28 Tage, doch kann und wird das Hospiz danach eine Verlängerung beantragen, sodass die Krankenkasse eine weitere Kostenübernahme zusagt.
    Seit 2009 werden die Kosten der Unterbringung im Hospiz zu 90 Prozent von der Krankenkasse übernommen, die restlichen 10 Prozent werden durch Spenden abgedeckt. Davor hatten die Kranken noch einen Eigenanteil von 7 Prozent zu leisten. Auch wer nicht krankenversichert ist, wird gewöhnlich ohne Eigenanteil aufgenommen. Die Kosten werden dann komplett durch Spenden beglichen.
    Auch ambulante Hospizdienste werden von den Krankenkassen bezahlt, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie danach! Bei Palliativstationen in Krankenhäusern ist das anders. Hier muss der Eigenanteil fürdie stationäre Unterbringung aufgebracht werden. Schon dadurch wird deutlich, dass es sich nur um eine kurze Unterbringung handeln kann. Bedenken sollten Sie auch, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten dazu führen kann, dass die Voraussetzung zum Verbleib im Hospiz nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall würde auch die Krankenkasse die Kosten nicht mehr übernehmen. Auch wenn Sie diese selbst tragen würden: Es steht dennoch ein Umzug nach Hause oder in ein normales Pflegeheim an, weil sonst die wenigen Hospizplätze auf Dauer blockiert wären.
Was kommt danach?
    Zeit zum Abschiednehmen
    Nach dem Tod wird den Angehörigen im Hospiz noch Zeit zum Abschiednehmen gegeben. Die Angehörigen können in dieser Zeit Gespräche mit Hospizmitarbeitern führen, bekommen auch zu essen und zu trinken. Als Zeichen für den Tod wird meist ein Windlicht auf den Nachttisch gestellt, ebenso eines vor das Zimmer. Man kann sogar noch die Nacht im Zimmer verbringen. Bis zu 36 Stunden kann der Leichnam im Zimmer verbleiben, ohne dass es einer Erlaubnis durch das Ordnungsamt bedarf. Danach wird er durch einen Bestatter abgeholt. Die persönlichen Gegenstände des Toten werden dann von den Angehörigen aus dem Zimmer geräumt, sofern das gewünscht und die Zeit vorhanden ist.
Sterbehilfe: kontrovers diskutiert
    Im Juni 2012 meldeten die Zeitungen folgende Begebenheit: »Zu einer dreijährigen Haftstrafe hat das Braunschweiger Landgericht am Dienstag einen 26-Jährigen verurteilt, der seine seit sieben Jahren im Wachkoma liegende Mutter getötet hat. Die Richter verurteilten den Mann wegen Totschlags. Die 48-Jährige hatte 2004 einen Reitunfall und dabei schwere Hirnverletzungen erlitten. Die Frau war seitdem nicht mehr ansprechbar und hatte zahlreiche Leiden. Die Ärzte hielten eine Besserung für so gut wie ausgeschlossen. Der Angeklagte hatte gestanden, eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie erstickt zu haben.« (Quelle: dpa)
    Der Mann wurde wegen Totschlags verurteilt (Strafgesetzbuch § 212), obwohl das Gericht ihm glaubte, dass er
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