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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden
Autoren: Kai Dietrich
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nicht immer das Gleiche. Besser ist es, präzise Krankheiten oder Zustände zu beschreiben, in denen zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen unterbleiben sollen. Unmissverständlich wäre zum Beispiel »apallisches Syndrom«. Das bedeutet, dass das Gehirn so geschädigt ist, dass der Mensch kein bewusstes Leben mehr führen kann. Unmissverständlich sind außerdem Begriffe wie »unumkehrbare Bewusstlosigkeit« oder »unumkehrbarer Eintritt des Sterbeprozesses«. Formulierungshilfen finden Sie im Internet unter www.bundesjustizministerium.de (Service/Publikationen/Patientenverfügung).
Hospize
    Die Hospiz-Idee
    Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 800 000 Menschen. Nach Schätzungen brauchen etwa 500 000 (rund 60 Prozent) von ihnen in der letzten Lebensphase eine spezielle Betreuung, wie zum Beispiel Schmerzmedizin, Zuwendung und Pflege. Auf den unvermeidlichen Tod angesprochen, möchten die meisten Menschen am liebsten zu Hause sterben. Tatsächlich sterben jedoch etwa die Hälfte im Krankenhaus, weitere 20 Prozent in einem Alten- und Pflegeheim. Die Idee des Hospizes ist, sterbenden Menschen, denen im Krankenhaus nicht mehr geholfen werden kann, zu ermöglichen, die letzte Phase ihres Lebens in Würde und Selbstbestimmung zu verbringen.
    Seit 1986 gibt es in Deutschland Einrichtungen zur Sterbebegleitung, Hospize genannt. Das erste Kinderhospiz folgte 1998. Es sind meist kleine Heime mit nur wenigen Betten. Mittlerweile gibt es etwa 180 Hospize in Deutschland. Hinzu kommen etwa 230 sogenannte Palliativstationen in Krankenhäusern. Außerdem gibt es etwa 1500 ambulante Hospizdienste, die Todkranke zu Hause, in einem Heim, im Krankenhaus oder auch in einer eigenen Einrichtung begleiten.
    In Deutschland hat der Arzt Johann-Christoph Student viel zur Etablierung von Hospizen beigetragen. Der Sozialmediziner und Psychotherapeut ist Schüler der Sterbeforscherin Elisabeth Kübler-Ross und war von 1997 bis 2006 Leiter des Stuttgarter Hospizes. Seit 2006 ist Student ehrenamtlicher Vorsitzender des Deutschen Instituts für Palliative Care. Nach Student sollten Hospize fünf Qualitätskriterien erfüllen:
Palliative Care statt Medical Care (Fürsorge, die Schmerzfreiheit und Zuwendung statt Heilung zum Ziel hat)
Trauerbegleitung
Der Kranke und seine Angehörigen stehen im Mittelpunkt.
Freiwillige Begleiter werden einbezogen.
Betreuung durch ein interdisziplinäres Team
    Sterben ist kein Tabuthema mehr
    Der Kranke und sein Wille sollen an erster Stelle stehen. Gemeinsam setzen sich die Verbände der Hospizbewegung dafür ein, das Sterben zu enttabuisieren. Patientenverfügungen werden respektiert. Gleichwohl lehnen sie gewöhnlich aktive und passive (ärztlich assistierte) Sterbehilfe ab. Man sieht hier vor allem die Gefahr, dass Menschen ihrem Leben ein Ende setzen wollen, weil sie niemandem zur Last fallen möchten, oder dass sie sogar von ihren Angehörigen dazu gedrängt werden könnten. Die Gegner dieser Auffassung sehen sich in ihrem Recht verletzt, selbst über ihr Lebensende entscheiden zu können (siehe auch nächstes Kapitel).
    Verbände der Hospizbewegung
    In den 1990er-Jahren nahm die Hospizbewegung in Deutschland immer mehr Fahrt auf. Neue Verbände entstanden, so zum Beispiel der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) oder die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. 1994 kam die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hinzu, die sich die Aus- und Weiterbildung sowie Entwicklung von Qualitätskriterien und Standards zum Ziel gesetzt hat. 1996 wurde das Sozialgesetzbuch V vom Gesetzgeber angepasst, um die Finanzierung der Hospizarbeit durch die Krankenkassen sicherzustellen.
    Hospize werden heute von gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen sowie von Kirchen oder Stiftungen betrieben. Die ärztliche Versorgung ist unterschiedlich. Manche stehen unter ärztlicher Leitung, andere greifen auf niedergelassene Ärzte vor Ort zurück.
Wie bekommt man einen Platz im Hospiz?
    Zunächst muss die sogenannte Hospizbedürftigkeit gegeben sein. Das heißt, dass der betreffende Patient an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die eine begrenzte Lebenserwartung zur Folge hat. Die Hospizbedürftigkeit muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden.
    Die erste Entscheidung betrifft den Ort: Soll ein ambulanter Hospizdienst eine Betreuung zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim unterstützenoder soll es einen Umzug in ein stationäres Hospiz sein? Denn – eigentlich eine Selbstverständlichkeit –
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