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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden
Autoren: Kai Dietrich
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geschlossene Einrichtungen und auch nicht für gefährliche ärztliche Eingriffe wie Gehirnoperationen. Falls diese schon anstehen, sollten sie explizit in der Vollmacht benannt werden.
    Empfehlenswert ist eine Beurkundung der Vollmacht beim Notar. Damit ist es auch möglich, Grundstücksgeschäfte zu tätigen und notwendige Kredite aufzunehmen.
    Der Betreffende kann mehrere Bevollmächtigte für verschiedene Aufgaben einsetzen. In jedem Fall sollte ein Ersatzbevollmächtigter bestimmt werden, wenn der erstgenannte ausfällt.
    Aktuelle Urteile
    Im Jahr 2011 hat sich der Bundesgerichtshof gleich zweimal mit der Problematik beschäftigt.
    Mit Beschluss vom 30. 3. 2011 (Az XII ZB 537/10) stellte der BGH fest, dass bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht die gerichtlich angeordnete Betreuung regelmäßig ausscheidet. Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter ihre drei Söhne zu Bevollmächtigten bestellt.
    Weil einer der Söhne die Mutter in einem Pflegeheim unterbringen wollte, widerrief die Mutter mithilfe eines Notars die Vollmacht für diesen Sohn. Der wollte daraufhin einen Kontrollbetreuer eingeschaltet wissen, was der BGH aber ablehnte.
    Mit einem Urteil vom 13. 4. 2011 (AZ XII ZB 584/10) entschied der BGH, dass zum Schutz des Betroffenen ausnahmsweise eine Betreuerbestellung auch trotz Vorsorgevollmacht angeordnet werden darf. Und zwar dann, wenn erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten bestünden.
    Im vorliegenden Fall hatte die Betroffene drei Personen als Bevollmächtigte bestimmt. Doch zwei dieser Bevollmächtigten lehnten es ab, die Vollmacht wahrzunehmen.
    Der verbliebene Bevollmächtigte lieferte Anhaltspunkte für den Missbrauch der Vollmacht, da er eine Abhebung vom Girokonto der Betroffenen nicht plausibel erklären konnte. Für den BGH waren damit erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit gegeben, die zum Schutz der Betroffenen die Betreuerbestellung notwendig erscheinen ließen.
    Um die Vollmacht wiederzufinden falls sie verloren ging, empfiehlt es sich, sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter www.vorsorgeregister.de abzuspeichern. Die Kosten betragen einmalig 15,50 Euro, hinzu kommen 2,50 Euro für weitere Bevollmächtigte. Dort finden Sie auch weitere Informationen.
Betreuungsverfügung
    Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder gegeben werden soll, kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Hier bestimmt der Betroffene, wen er gern als Betreuer hätte. Außerdem können bestimmte Wünsche, die während der Betreuung erfüllt werden sollen, genannt werden. Hier kann auch stehen, wer keinesfalls als Betreuer eingesetzt werden soll.
    Grenzen der Betreuungsverfügung
    Anders als ein Bevollmächtigter unterliegt der in der Verfügung genannte Betreuer, sofern er denn eingesetzt wird, der gerichtlichen Überwachung durch das Betreuungsgericht. Auf gut Deutsch: Wer eine Wunschperson als Betreuer haben will, dieser aber keine uneingeschränkte Vollmacht über sein Leben geben will, hat mit der Betreuungsverfügung ein geeignetes Instrument zur Hand. Die Betreuungsverfügung berechtigt nicht zur Vertretung in Rechtsgeschäften – das ist einer der wesentlichen Unterschiede zur Vorsorgevollmacht.
    Ist eine Betreuungsverfügung überflüssig, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde? Nicht unbedingt. Sicherlich ist die Vorsorgevollmacht der Betreuungsverfügung vorzuziehen, wenn eine entsprechende Vertrauensperson zur Verfügung steht. Es kann aber aus zwei Gründen doch sinnvoll sein, eine Betreuungsverfügung abzufassen: zum einen, um eine Ersatzperson zum Bevollmächtigten zu benennen, zum anderen, um präzise Vorstellungen und Wünsche für die Zeit der Versorgung verbindlich zu äußern.
    Auch für Betreuungsverfügungen gibt es Vordrucke unter www.bundesjustizministerium.net (Service/Publikationen/Betreuungsrecht). Wie die Vorsorgevollmacht kann auch eine Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gespeichert werden ( www.vorsorgeregister.de ).
Patientenverfügung
    Nicht jeder wünscht lebensverlängernde Maßnahmen
    Auch Ihre Mutter oder Ihr Vater können in diese Lage kommen: Sie werden ins Krankenhaus eingeliefert und können sich nicht mehr selbst artikulieren. Was ist, wenn dieser Zustand andauert, über Wochen, Monate, vielleicht Jahre? Viele Menschen wollen nicht, dass in einer solchen Situation unbegrenzt lebensverlängernde Maßnahmen an ihnen vorgenommen werden. Doch das weiß möglicherweise niemand in ihrer
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