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Tochter des Ratsherrn

Tochter des Ratsherrn

Titel: Tochter des Ratsherrn
Autoren: J Tan
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Geschichte etwas verändert. In Wahrheit ist er nicht, wie zum Ende meines Buchs, vor Gericht gestellt worden, weil er des Betrugs bezichtigt wurde. Er war einer der vermögendsten Männer Hamburgs, wenn nicht sogar der vermögendste der ganzen Stadt. Alle seine im Buch aufgezählten Besitzungen waren vorliegend die seinen gewesen.
    Eccard Ribe gehörte sicher der Rittersfamilie Ribe an, welche unter anderem die Riepenburg besaß, von der heute nur noch die Aufschüttungen zu sehen sind, auf denen die Fundamente standen. Allerdings kann ich nicht beweisen, dass er wirklich in den Diensten Gerhards II. stand.
    Der Name der Riepenburg kommt von Hermann Ribe, Eccards Vater, der die Burg 1289 in Besitz genommen hat und auch wirklich Truchsess von Albert II. von Sachsen-Lauenburg war. Alles, was ich über Hermann Ribe sowie den Tod von Peter Ribe und dessen Auswirkungen geschrieben habe, ist ebenso wahr wie das Aussehen ihres Wappens, das der Burg sowie die Existenz der dazugehörigen Riepenburger Mühle. Auch stimmt es, dass Graf Gerhard II. im Jahre 1291 als Schlichter zwischen Hermann Ribe und Lübeck diente, auf dessen Verhandlung zehn Burgen geschleift wurden, worunter auch Ribes Burg Wehningen war.
    Was die Ritter Scarpenbergh angeht, so kann ich versichern, dass sie wohl überaus gefürchtete Raubritter gewesen sind, doch habe ich mir einige Freiheiten bezüglich ihrer Herrschaftszugehörigkeit genommen. Mitte des 13. Jahrhunderts dienten einige Scarpenberghs unter Johann I. und Gerhard I., später jedoch, genau genommen im Jahre 1312, zog Graf Gerhard II. gegen ihre Burg Linau und war somit ein Feind der Scarpenberghs. Dass mein Buch in jener Zwischenzeit spielt, nutzte ich für meine Zwecke und machte den historisch verbürgten Marquardus zu einem Gefolgsmann Gerhard II. Die erwähnten Überfälle der Placker auf Hamburger Kaufleute zu jener Zeit entsprechen allerdings der Wahrheit.
    Das Einlager, welches Albert abbüßen musste, war eine seit dem 12. Jahrhundert bekannte Methode, Adelige oder zumindest bürgerliche säumige Schuldner zur Zahlung zu zwingen. Dabei begab sich der Schuldner oder sein Bürge an einen bestimmten Ort, wo er verweilen musste, bis die ausstehende Summe gezahlt wurde. Eigentlich verhielt es sich so, dass der Schuldner durch das Einlager gezwungen war, schnell zu zahlen, da er für seinen Aufenthalt oder den des Bürgen selbst aufzukommen hatte. Ich habe dieses Detail etwas verändert und Eccard Ribe für Albert zahlen lassen, da der grausame Graf Gerhard II. seinen verletzten Gefolgsmann damit bestrafen und sich zudem für die Taten von dessen Vater Hermann Ribe rächen wollte.
    Viele weitere im Roman erwähnte Details entsprechen der Wahrheit. So ist es zum Beispiel wirklich üblich gewesen, Sprachschüler nach Nowgorod zu entsenden, wie Hereward von Rokesberghe es in meinem Buch tut. Das östlichste der vier Kontore war eine der Niederlassungen hansischer Kaufleute im Ausland.
    Auch den damaligen Holzhandel mit Friesland, welcher Albert im Roman zu einem reichen Mann macht, hat es gegeben. Seinen Erfolg begründe ich auf einer wahren Begebenheit, denn im Hamburgischen Urkundenbuch steht geschrieben, dass die Schauenburger Grafen nach dem großen Brand von 1284 ihren Vögten nachweislich die Lieferung von Holz für den dringend benötigten Wiederaufbau der Stadt untersagten.
    Ebenso ist das Vorhandensein einer Fronerei am Berg bewiesen, die noch bis zum zweiten großen Brand im Jahre 1842 südlich der Kirche St. Petri stand, und auch die Existenz des Woltboten-Hauses ist durch das Stadtrecht von 1497 belegt.
    Die Beschreibung der Gegend um Bornhöved mit seinen Schlachtfeld-Gemarkungen und die Beschreibung der Schlacht selbst sind genauso überliefert wie die kurz erwähnte, im Jahre 1291 stattgefundene Auslagerung der Rentenbücher aus den Erbebüchern, die Johann Schinkel auf einer der Ratssitzungen vorstellt.
    Adolf V. besaß tatsächlich das Gebiet an der Bille, wo die Grafen einen Tag vor dem St. Veitsmarkt auf einem Gut übernachten, und auch das Vorhandensein des ersten Hamburger Tretkrans am Hafen ist für das Jahr 1291 belegt.
    Doch sosehr ich mich bemüht habe, historisch korrekt zu sein, gibt es dennoch ein paar Kleinigkeiten, die ich noch richtigstellen möchte.
    So wie im Buch erwähnt, waren Gottesurteile in der Tat seit dem Jahre 1257 nach Beschwerden der Bürger in Hamburg verboten. Stattdessen habe ich mich der peinlichen Befragung bedient, die es laut dem Lexikon des
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