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Stevia - gesunde Süße selbst gemacht - Anzucht, Wirkung, Rezepte

Stevia - gesunde Süße selbst gemacht - Anzucht, Wirkung, Rezepte

Titel: Stevia - gesunde Süße selbst gemacht - Anzucht, Wirkung, Rezepte
Autoren: BLV Buchverlag GmbH & Co. KG
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andere Süßstoffe zurückgreifen, deren Verwendung erlaubt ist. Im Folgenden eine Auswahl.
Aspartam
    Hierbei handelt es sich um ein gängiges, häufig in Getränken verwendetes synthetisch hergestelltes Süßungsmittel, das 1965 per Zufall entdeckt wurde. Zugehörige Markennamen sind NutraSweet und Canderel, aktuell auch Amino-Sweet. In Deutschland wurde es 1990 zugelassen. Es hat etwa den gleichen Nährwert wie Zucker (4 kcal/g), ist jedoch 180-mal so süß. Daher wird es zur Substitution von Zucker nur in kleinsten Mengen benötigt und ist somit auch für Diabetiker geeignet, jedenfalls in Bezug auf seinen Energiegehalt.
    Aspartam ist dasjenige künstliche Süßungsmittel, das seit einiger Zeit wieder ins Gerede gekommen ist. Schon vor seiner Zulassung in den USA Anfang 1980 wurde über eine mögliche krebserregende Wirkung bei Ratten diskutiert. Die FDA lehnte eine Zulassung daher vorerst ab. Nach Studien bestehen möglicherweise Gesundheitsrisiken, die die EFSA (European Food Safety Authority) allerdings nicht zu weiteren Maßnahmen bewegen konnten.
    Aspartam wird im Körper in seine drei Bestandteile abgebaut, in Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol. Phenylalanin darf nicht von Menschen konsumiert werden, die an der angeborenen Phenylketonurie, einer Stoffwechselkrankheit, leiden. Statistisch gesehen ist das ein Mensch unter 8000. Daher müssen z. B. Getränkedosen oder Flaschen von Softdrinks und Cola-Light-Getränken, die mit Aspartam gesüßt sind, in der EU mit dem Hinweis versehen sein: »enthält eine Phenylalaninquelle«. Denn würden Betroffene Aspartam zu sich nehmen und nicht die bei Phenylketonurie notwendige Diät einhalten, könnten sie schwerwiegende gesundheitliche Schäden davontragen. Bei Kindern könnte das die Hirnentwicklung beeinträchtigen, mit der Folge, dass möglicherweise der Intelligenzquotient sinkt, weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen sind möglich. Neben Phenylalanin entsteht als Abfallprodukt bei der Verdauung 10 % Methanol, ein giftiger Alkohol. Ein Stoffwechselprodukt des Methanols ist das ebenfalls giftige und erwiesenermaßen krebsauslösende Formalin (Formaldehyd). Auch wenn die Gesamtkonzentration gering sein mag, so sollte man berücksichtigen, dass wir vielen zusätzlichen Umweltgiften ausgesetzt sind, die dann durchaus Schaden anrichten können.

    Der Mensch ist auf Süßes fixiert – Bonbons stehen vor allem bei Kindern hoch im Kurs.
Cyclamat
    Cyclamat ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff mit zuckerähnlichem Geschmack, dessen Süßkraft dem 30- bis 40-Fachen der Saccharose, des Haushaltszuckers, entspricht. Chemisch gesehen handelt es sich um die Natrium- und Kalziumsalze der Cyclohexylsulfaminsäure. Sie sind in Wasser gut löslich und sehr stabil. In der Praxis wird die Süßkraft von Cyclamat durch das Zusetzen von 10 % des wesentlich süßeren Saccharins erhöht. So lässt sich der Einsatz von Cyclamat niedriger halten unter Beibehaltung des zuckerähnlichen Geschmacks.
    Nachdem Cyclamat 1951 erstmals in den USA und in der Folge auch in anderen Ländern zugelassen wurde, musste dieser Süßstoff etwa 20 Jahre später wegen einer in Tierversuchen festgestellten karzinogenen Wirkung verboten werden. Anschließende Untersuchungen konnten das Ergebnis nicht bestätigen, woraufhin das Cyclamat im Jahre 1991 wieder zugelassen wurde, allerdings mit Einschränkungen. Cyclamat wird zudem in der kosmetischen Arzneimittelherstellung verwendet.
MEIN RAT
    Die Zulassung von Cyclamat gilt nur für die Verwendung in diätetischen bzw. energiereduzierten Lebensmitteln wie zuckerfreien Getränken, Desserts, Brotaufstrichen und Obstkonserven.
Neotam
    Neotam ist der Nachfolger des umstrittenen Süßstoffes Aspartam, aus dem es synthetisiert wurde. Neotam, also ein Derivat aus Aspartam, soll Vorteile zeigen gegenüber der Grundsubstanz. So liegt seine Süßkraft 7000- bis 13000-fach über der des Haushaltszuckers und es wirkt produktbedingt geschmacksverstärkend. Seine hohe Süßkraft verschafft Neotam zudem den Vorteil, im menschlichen Körper wesentlich weniger Phenylalanin freizusetzen, weil die aufgenommene Menge des Stoffes geringer ist.
    In der EU ist Neotam seit 2010 als »unbedenklich« zugelassen. Es kann als Süßungsmittel in Lebensmitteln sowie als Geschmacksverstärker verwendet werden. Dennoch ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
Saccharin
    Dieser erste chemisch synthetisierte Süßstoff wurde 1878 von Constantin Fahlberg und Ira
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