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Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Titel: Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)
Autoren: Joachim S. Tanski , Andreas Schreier , Steffen Thoma , Axel Singler
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Mitgesellschaftern und der Gesellschaft ausüben wollen.
Gewinn- und Verlustbeteiligung
    Der Gesetzgeber hat für die einzelnen Rechtsformen unterschiedliche Regelungen getroffen. Je nach Rechtsform trägt der Inhaber Gewinne und Verluste. Die Gewinne können sich auch nach der Kapitaleinlage oder den Geschäftsanteilen richten. Häufig gibt es gesetzliche Regelungen, die Sie durch eine entsprechende Vertragsgestaltung Ihren Bedürfnissen anpassen können.
Finanzierungsmöglichkeiten
    Für die Kreditaufnahme ist die Rechtsform meist nachrangig, da auch bei kleinen Kapitalgesellschaften die Sicherung der Kredite durch das Privatvermögen der Gesellschafter erfolgt.
Steuerbelastung
    Die aus der Rechtsformwahl resultierenden Unterschiede in der Steuerbelastung spielen kaum noch eine Rolle. Sie sollten sich dennoch die Zeit nehmen und mit Ihrem Steuerberater – gegebenenfalls an Hand von langfristigen Beispielrechnungen – die günstigsten Lösungen herausfinden.
Externe Rechnungslegung
    Die gesetzlichen Anforderungen sind sehr verschieden und zum Teil auch von der Größe des Unternehmens abhängig. Generell lässt sich jedoch sagen, dass Kapitalgesellschaften größeren Auflagen unterliegen. Neben der oft unerwünschten Weitergabe von Unternehmensinformationen sollten Sie auch hier die damit verbundenen Kosten beachten.
Vertragsänderungsmöglichkeiten
    Die Möglichkeit der Änderung der Gesellschaftsverträge ist bei den einzelnen Rechtsformen an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Darüber hinaus haben Sie auch hier die Möglichkeit, durch eine individuelle Vertragsgestaltung in weiten Grenzen Einfluss zu nehmen. Denken Sie hierbei auch an die unterschiedlichen, rechtsformabhängigen Aufwendungen (z. B. Eintragung ins Handelsregister).
Mitbestimmung der Arbeitnehmer
    Neben der rechtsformunabhängigen Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer gibt es auch noch rechtsformabhängige Rechte der Arbeitnehmer zur Mitbestimmung. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer orientiert sich an der Größe des Unternehmens; das Mitbestimmungsrecht beginnt in der einfachsten Form bei einer Unternehmensgröße von fünf Mitarbeitern.
Gründungskosten (Aufwendungen für die Rechtsform)
    Hierzu gehören nicht nur Stamm- oder Grundkapital der GmbH oder der Aktiengesellschaft. Es sind auch die Kosten für die Eintragung ins Register und andere Aufwendungen zu beachten.
Der Name Ihres Unternehmens (die Firma)
    Bei der Wahl des Unternehmensnamens müssen Sie einige gesetzliche Auflagen beachten. So muss der Name bei allen Rechtsformen Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht geeignet sein, über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens irrezuführen. Sie sind deshalb unter anderem verpflichtet, die Bezeichnung der Rechtsform im Unternehmensnamen zu führen.
    Wichtig
    Berücksichtigen Sie bei Ihrer Rechtsformwahl gegebenenfalls gesetzliche Auflagen. Informationen dazu erhalten Sie bei den entsprechenden Berufsverbänden, Gewerbeämtern oder bei den Kammern.
    Welche Rechtsformen stehen zur Verfügung?
    Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechtsformen mit jeweils kurzen Beschreibungen. Sie haben die Möglichkeit, die Rechtsform innerhalb der gesetzlichen Grenzen Ihren Bedürfnissen anzupassen. Auch die Bildung von Mischformen ist möglich, so dass sich Ihnen ein weites Feld zur Gestaltung bietet. Die wichtigsten Rechtsformen sind:
Einzelunternehmer/Einzelkaufmann (e. K.)
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stille Gesellschaft
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Der Einzelunternehmer und der Einzelkaufmann (e. K.)
    Wenn Sie keine andere Rechtsform wählen, sind Sie, sobald Sie Ihr Geschäft eröffnen, automatisch zunächst ein Einzelunternehmer. Bei dieser Rechtsform bestehen keine Anforderungen an die Höhe Ihres Startkapitals, Sie haben volle Handlungsfreiheit, unterliegen nicht der Buchführungspflicht, aber Sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten beschränken sich auf die Aufnahme von Krediten, deren Höhe vom Wert Ihrer persönlichen Sicherheitenbestimmt wird. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer und gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Geschäfte dürfen Sie nur unter Ihrem Namen abschließen, das heißt, Sie können sich keine Firmenbezeichnung zulegen.
    Wichtig
    Unter dieser einfachen Rechtsform dürfen Sie Ihr
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