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Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Titel: Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)
Autoren: Joachim S. Tanski , Andreas Schreier , Steffen Thoma , Axel Singler
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Im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen gibt es bei der KG zwei verschiedene Typen von Gesellschaftern, die sich vor allem bezüglich ihrer Haftung und ihrer Einflussrechte unterscheiden. Da ist zum einen der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und zur Geschäftsführung befugt ist, und zum anderen der Kommanditist, der bis in Höhe seiner festgelegten Einlage haftet. Der Kommanditist ist zwar laut Gesetz nicht zur Geschäftsführung befugt, doch können Sie dies durch eine entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ändern. Der Name der Kommanditgesellschaft muss den Begriff Kommanditgesellschaft oder das Kürzel KG enthalten.
    Wichtig
    Da Sie als Komplementär voll haften, können Sie auch dann die Geschäftsführung für sich beanspruchen, wenn Sie nicht die Mehrheit der Kapitalanteile besitzen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung ist die GmbH die beliebteste Rechtsform. Im Falle einer Haftung können Ansprüche nur aus dem Gesellschaftsvermögen befriedigt werden. Um dies zu gewährleisten, muss ein Mindestmaß an Haftungsmasse vorhanden sein. Deshalb schreibt das Gesetz eine Einlage der Gesellschafter vor. Dieses sogenannte Stammkapital muss zurzeit noch mindestens 25.000 EUR betragen. Als Folge der Beschränkung haften Sie als Gesellschafter nicht mehr mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Bedenken Sie jedoch: In der Praxis wird diese Haftungsbeschränkung meistdurchbrochen, da Sie Kredite der Gesellschaft oft mit Ihrem Privatvermögen absichern müssen und somit doch ein Rückgriffsrecht auf Ihr Vermögen entsteht. Bewerten Sie den Punkt Haftung daher bei Ihrer Entscheidung nicht über. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Ihr Unternehmen durch einen Geschäftsführer leiten lassen können.
    Seit 2009 besteht die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren eine sogenannte Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH“) praktisch ohne Eigenkapital zu gründen.
    Die GmbH hat aber auch eine Reihe von Nachteilen. So müssen Sie die Gesellschaftsverträge und alle späteren Änderungen notariell beurkunden lassen. Beachten Sie dabei auch die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Inhalts. Das kostet Geld und Zeit. Jedes Jahr müssen Sie einen Jahresabschluss bei Ihrem zuständigen Handelsregister einreichen. Und Sie unterliegen strengeren Offenlegungsvorschriften als bei den anderen Rechtsformen.
    Die Gewinnverteilung ist nicht vorgeschrieben und muss vertraglich geregelt werden. Der Name der Gesellschaft kann entweder von dem Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein oder die Namen der Gesellschafter oder einen Phantasienamen mit einem das Vorhandensein eines Gesellschaftsverhältnisses andeutenden Zusatz enthalten.
    Wichtig
    Sie können eine GmbH auch allein gründen. Auf diese Art haben Sie die Vorteile des Einzelkaufmanns mit der Haftungsbeschränkung der GmbH verbunden.
Die stille Gesellschaft
    Die stille Gesellschaft nimmt unter den Gesellschaftsformen eine Sonderstellung ein, da sie mit allen anderen Rechtsformen kombiniert werden kann. Sie ist ein Instrument zur leichten Finanzierung, da keine Formalitäten vorgeschrieben sind. Dies hält die Gründungskosten gering.
    Der stille Gesellschafter stellt Ihnen seine Mittel gegen eine Gewinnbeteiligung zur Verfügung. Der Vertrag besteht also mit Ihnen und nicht mit der Gesellschaft. Das hat zur Folge, dass der stille Gesellschafter weder Einflussrechte hat noch nach außen in Erscheinung tritt. Er besitzt lediglich einige Kontrollrechte. Seine weiteren Rechte können Sie durch entsprechende Vertragsgestaltung nach Wunsch festlegen. So ist es zum Beispiel möglich, ihn am Verlust zu beteiligen oder ihm Mitwirkungsrechte einzuräumen. Einzig die Gewinnbeteiligung können Sie nicht ausschließen. Auf den Namen der Unternehmung wirkt sich diese Rechtsform nicht aus.
    Wichtig
    Die stille Gesellschaft hat auch einige Nachteile. So haben Sie eine lange Kündigungsfrist bei der Auflösung des Vertrages. Und Sie haben immer eine „Schuld“ beim stillen Gesellschafter. Während Sie einen Kredit mit der Zeit tilgen, bleibt der Anspruch des stillen Gesellschafters bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung erhalten.
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
    Die EWIV dient zur Förderung der länderübergreifenden Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Europa. Eine Voraussetzung für ihre Gründung ist derZusammenschluss von Personen aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten
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