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Mein Weg zum Herzkind

Mein Weg zum Herzkind

Titel: Mein Weg zum Herzkind
Autoren: Sam Jolig
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auch hier schon, die Ruhe zu bewahren und nicht ungeduldig zu werden. Wenn dann der große Moment gekommen ist und Ihnen der Sozialbericht von Ihrem Sozialarbeiter beim zuständigen Amt vorgetragen wird, hören Sie genau hin. Diese Berichte werden selten (um genau zu sein nie) ausgehändigt, aber Sie können darauf bestehen, das Ergebnis aus Ihrer Akte mitgeteilt zu bekommen. Das sollten Sie auch tun. Hier verstecken sich manchmal, ähnlich wie bei Arbeitszeugnissen, Feinheiten, die von großer Bedeutung sein können. Auch werden Sie bei einer positiven Empfehlung wahrscheinlich daraus entnehmen können, was für ein Kind die Sozialarbeiter bei Ihnen sehen würden. Das heißt: Ob es ein Säugling sein darf oder eher ein Kleinkind, ob die Hautfarbe Ihres Kindes bei Ihnen eine besondere Rolle einnimmt oder der Kulturkreis, aus dem Ihr Kind kommt, eine Bedeutung für Sie hat etc. Diese Angaben sind also sehr individuell auf Sie als Adoptiveltern abgestimmt. Für die Wahl der richtigen Eltern eines zur Adoption freigegebenen Kindes sind das elementare Informationen. Vielleicht ergeben sich aus Ihrem Sozialbericht auch noch Fragen
für Sie selbst. Scheuen Sie sich nicht nachzuhaken. Es geht um Sie und Ihre Zukunft.
    Mit der Aufnahme auf die Warteliste nach einem positiven Sozialbericht ist Ihr Startschuss gegeben. Sie sind jetzt schwanger. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder warten Sie auf den Anruf Ihres Jugendamtes oder Sie werden aktiv und bewerben sich auch bei anderen Jugendämtern, um Ihre Chancen zu erhöhen. Wenn Ihnen jemals gesagt wurde, dass Sie dies nicht dürfen, so handelte es sich um eine Lüge. Jeder positiv geprüfte Bewerber kann sich deutschlandweit bei Adoptionsvermittlungsstellen bewerben. Ich selbst habe von dieser Möglichkeit auch erfolgreich Gebrauch gemacht. Wie Sie das am besten bewerkstelligen, erläutere ich im Kapitel »Seien Sie Unternehmer!«.
    Wichtig ist, wie bei so vielem im Leben, einen Schritt nach dem anderen zu tun. Zuerst einmal möchte ich, dass Sie den Ablauf einer Prüfung zur Adoption verstehen, um nicht blindlings umherzuirren.
    Die Rechtslage
    Dies sind die Gesetzestexte, die für Sie wichtig sein könnten:

    Adoption Inland
    Adoptionsvermittlungsgesetz
    Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG) in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung (BGBI. 2001, I, S. 2950)

    Adoption Ausland
    Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz
    Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.11.2001 (BGBI. 2001, I, S. 2950)
    Voraussetzungen für eine Adoption
    Sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Bei der Aufnahme eines Kindes durch ein Ehepaar muss ein Ehegatte mindestens 25 Jahre alt und der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Bei der Aufnahme eines Kindes durch eine Einzelperson muss das 25. Lebensjahr vollendet sein. Ein Höchstalter für die Aufnahme eines Adoptivkindes schreibt das Gesetz nicht vor, es herrschen hier in der Praxis nicht ganz einheitliche Bedingungen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass Kinder (besonders Säuglinge) zu Eltern gegeben werden, zu denen ein üblicher Eltern-Kind-Altersabstand besteht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen natürlichen Altersabstand zum Kind von maximal 35 bis 40 Jahren.
    Es können auch Eltern, die bereits leibliche Kinder haben, ein Kind adoptieren. Hier darf eine Adoption jedoch nur dann erfolgen, wenn die Interessen sowohl der leiblichen Kinder als auch
des angenommenen Kindes durch die neue Familienkonstellation nicht gefährdet werden.
    Neben dem Alter der Bewerber/innen werden folgende Punkte eingehend geprüft:
Einkommensverhältnisse
Wohnverhältnisse
Berufstätigkeit
Gesundheit/Behinderung der Bewerber
Soziales Umfeld
Familiäre Situation: verheiratet/alleinstehend
Vorstrafen
Kinder in der Adoptivfamilie
Partnerschaftliche Stabilität
Erziehungsleitende Vorstellungen
Lebensziele/Lebenszufriedenheit
Einstellung zur eigenen Person/Selbstwahrnehmung
Einstellung zur Adoption eines älteren oder behinderten Kindes
    Die sieben Schritte zum Adoptivkind
Bewerbung beim Jugendamt oder freien Trägern – Hierzu schriftliche Anträge und Formulare ausfüllen und mit
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