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Ich beantrage Todesstrafe

Ich beantrage Todesstrafe

Titel: Ich beantrage Todesstrafe
Autoren: Heinz G. Konsalik
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Sowjetzone ›umgesiedelt‹ ist.
    Und Anna hat dennoch wieder geheiratet?
    Die Straftat der Bigamie ist zunächst gegeben. Wenigstens etwas!
    Und dann kommt das große Aufrollen. Die Beamten von Wiesbaden sagen zu den Weiggels: »Ihr habt Hans Petermann umgebracht! Wir wissen es!«
    Die Geschwister leugnen, sie werden durch die Mühle des Kreuzverhörs gedreht – und sie brechen zusammen. Alle vier! Sie gestehen den gemeinsamen Mord an Petermann!
    Am 15. Januar 1958 führen die Weiggels Oberstaatsanwalt Dr. Karlssen und die Beamten vom Bundeskriminalamt an die Stelle, wo sie vor elf Jahren ihren Schwager verscharrt haben. Hinter dem Häuschen an der Bergstraße.
    Heinrich Weiggel bekommt einen Weinkrampf, als man die vier Meter tiefe Grube öffnet und der Leichnam Petermanns freigelegt wird. Der Gerichtsarzt sieht es mit einem Blick: Genickschuß!
    Maria Weiggel, jetzt 32 Jahre alt, steht daneben. Mit eisernem Gesicht, verstockt, verbissen. Sie hat die Pistole besorgt, sie hat den ersten Neger mit ins Haus gebracht, sie war der Anlaß des grausigen Mordes.
    Als die Anklageschrift fertig ist, läßt sich Dr. Karlssen den jungen Staatsanwalt Dr. Doernberg kommen.
    »Sie übernehmen die Anklage, Herr Doktor. Ein sonnenklarer Fall. Er wird Dr. Hellmigs erste Sitzung nach seiner Krankheit sein. Gehen Sie mit aller Schärfe vor. Nehmen Sie keine Rücksicht … Wir haben hier einen Fall, einen Musterfall für alle Diskussionen über das Für und Wider der Todesstrafe! Vier Geschwister ermorden einen Menschen, einfach, weil er ihnen im Wege ist!«
    Mit einer Zentnerlast auf dem Herzen verließ Dr. Doernberg den Oberstaatsanwalt.
    Nun stand er ihnen gegenüber, den vier Mördern, die bleich hinter der Barriere der Anklagebank saßen und ihn anstarrten.
    Dort hatte der Mörder Katucheit gesessen und ›Lebenslänglich‹ bekommen. Dort hatte der Mörder Janowski gehockt, während vor dem Sitzungssaal die wartende Bevölkerung im Sprechchor rief: »Wir fordern die Todesstrafe!«
    Landgerichtsdirektor Dr. Hellmig saß hinter dem Richtertisch vornübergebeugt, die schmalen Hände auf seinen Notizen gefaltet. Er sah Dr. Doernberg nicht an, wie es die beiden Beisitzer und die sechs Geschworenen taten.
    Dicht gedrängt saßen auf den Zeugenbänken und hinten im Zuhörerraum die Menschen. Am Pressetisch des Sitzungssaales hatten die Journalisten Platz genommen. In der letzten Reihe der Zeugenbank saßen Oberstaatsanwalt Dr. Karlsson – und Generalstaatsanwalt Dr. Bierbaum.
    »Wir haben es hier mit einem in der deutschen Kriminalgeschichte einmaligen Fall zu tun: Eine ganze Familie, vier Geschwister, beschließen, den ihnen unbequemen Schwager zu beseitigen, und alle vier führen diesen Mord aus, jeder an einem vorher bestimmten Platz, jeder mit einer besonderen Aufgabe an diesem scheußlichen Verbrechen betraut.
    Der Bruder gräbt das Grab und schießt, er ist die Exekutive, die Schwester Maria besorgt Pistole und Munition bei ihrem Negerfreund. Schwester Rosa sichert, und die Ehefrau des Ermordeten, Frau Anna, wiegt ihren Mann während dieser Vorbereitungen durch besondere Aufmerksamkeit in Sicherheit.«
    Staatsanwalt Dr. Doernberg stützte die Fäuste auf die Platte seines Tisches.
    »Die Angeklagten haben gestanden, nachdem sie elf Jahre lang geschwiegen haben und erst durch die Arbeit der Kriminalpolizei überführt wurden. Doch zeigen sie Reue? Wohl weinte der Angeklagte Heinrich Weiggel, als man seinen Schwager an der von ihm bezeichneten Stelle ausgrub … aber waren es Tränen der Reue, Tränen des schlagenden Gewissens? Oder waren es nur Tränen, weil man seine Tat entdeckt hatte und ein elfjähriges Schweigen sinnlos geworden war? Wieder bewahrheitet sich die alte Kriminalistenweisheit, daß es keinen perfekten Mord gibt, und der Mörder sich am Ende selbst in einer Schlinge seines kunstvoll gelegten Netzes verfängt.«
    Dr. Doernberg sah hinüber zu Dr. Hellmig. Was er jetzt zu sagen haben würde, schmerzte ihn, wenn er an die Qual dachte, die Hellmig in dieser Stunde innerlich verspüren mochte, wo er wieder Mördern gegenübersaß, Mördern wie jenem, der ihm selbst sein einziges Kind nahm.
    »Der Tatbestand des § 211 ist bei den vier Angeklagten Heinrich, Anna, Rosa und Maria Weiggel gegeben. Sie haben sich des Mordes schuldig gemacht! Sie haben nach einem gemeinsam gefaßten Plan vorsätzlich einen Menschen getötet. Jeder von ihnen wollte den Tod des Ermordeten. Sie haben gemeinsam gehandelt und daher dieselbe
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