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Gespraechsfuehrung (TaschenGuide)

Gespraechsfuehrung (TaschenGuide)

Titel: Gespraechsfuehrung (TaschenGuide)
Autoren: Anja von Kanitz , Wolfgang Mentzel
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als Instrument zur Disziplinierung der Mitarbeiter verstanden würde oder dieser Eindruck durch falsche Gesprächsführung entstehen könnte.
    Leitfaden „Rückkehrgespräch“
1
Wählen Sie einen positiven Gesprächseinstieg und informieren Sie den Mitarbeiter über den Anlass des Gesprächs.
2
Informieren Sie den Mitarbeiter über wichtige Dinge, die während seiner Abwesenheit geschehen sind, und erleichtern Sie ihm so den Wiedereinstieg.
3
Erkundigen Sie sich nach seinem derzeitigen Befinden.
4
Erfragen Sie, ob die Abwesenheit mit der Arbeits-situation des Mitarbeiters zusammenhängt; berücksichtigen Sie dabei
die Länge und Häufigkeit der Abwesenheit,
Art und Schwere der Arbeit/Arbeitsbedingungen,
Führungsstil/Betriebs- oder Gruppenklima,
Entgelt und Sozialleistungen,
Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
5
Erfragen Sie, ob die Abwesenheit mit außerbetrieblichen Gründen zusammenhängt.
6
Verdeutlichen Sie je nach Dauer und Häufigkeit der Abwesenheit
die wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen,
die Auswirkungen auf die Kollegen.
7
Erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter Lösungen, um Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden. Berücksichtigen Sie dabei,
was das Unternehmen tun kann,
was der Mitarbeiter selbst tun will.
8
Bieten Sie, soweit möglich, Hilfestellung an (Betriebsrat, Betriebsarzt, Stundenreduzierung, Wechsel des Arbeitsplatzes, …).
9
Beziehen Sie deutlich Stellung, aber vermitteln Sie dem Mitarbeiter gleichzeitig das Gefühl, dass er als Mensch geschätzt und im Unternehmen gebraucht wird.

Nach der Kündigung: das Abgangsgespräch
    Abgangsgespräche werden mit Mitarbeitern geführt, die das Unternehmen verlassen. Abgangsgespräche liefern wertvolle Informationen über die Mitarbeiterführung und das Betriebsklima, deren Berücksichtigung zu einer Minderung der künftigen Fluktuationsrate beitragen kann.
    Unterschiedliche Ziele
    In der Fluktuationsanalyse werden verschiedene Ursachenkategorien unterschieden, warum es zum Ausscheiden eines Mitarbeiters gekommen ist. Je nach Ursachengruppe können mit dem Abgangsgespräch (Austrittsgespräch) unterschiedliche Ziele verfolgt werden:
Wenn die Kündigung auf den Arbeitgeber zurückgeht (z. B. wegen unbefriedigender Arbeitsleistung des Mitarbeiters), kann durch ein geschickt geführtes Abgangsgespräch zumindest in Erfahrung gebracht werden, ob es durch Versäumnisse des Unternehmens zu Fehlleistungen des Mitarbeiters gekommen ist.
Wenn die Kündigung vom ausscheidenden Mitarbeiter ausgegangen ist und auf betriebliche Ursachen zurückgeht, sollte das Abgangsgespräch immer geführt werden, um die „wahren“ Fluktuationsursachen zu erfahren. Nicht immer werden bei der formalen Kündigung die wirklichen Gründe für das Ausscheiden genannt. Wenn es sich um Versäumnisse des Unternehmens handelt, bietet das Abgangsgespräch die letzte Möglichkeit, den Mitarbeiter evtl. nochmals umzustimmen.
Wenn die Kündigung eines Mitarbeiters mit Ereignissen im persönlichen Bereich (Gesundheit, Familie usw.) begründet wird, kann im Abgangsgespräch geprüft werden, ob nicht zusätzlich andere (betriebliche) Gründe vorlagen.
Wenn Mitarbeiter wegen Invalidität ausscheiden oder weil sie die Altersgrenze erreicht haben, dann steht in der Regel der soziale Aspekt im Vordergrund. Dem Mitarbeiter wird zum Abschied noch einmal verdeutlicht, dass er im Unternehmen gebraucht wurde und dass er eine Lücke hinterlässt.
    Grundsätzlich sollte mit allen ausscheidenden Mitarbeitern ein Abgangsgespräch geführt werden. Manche Unternehmen führen Gespräche allerdings nur mit den Mitarbeitern, die von sich aus gekündigt haben. Der wichtigste Informationsbereich ist sicherlich die Einschätzung der Arbeitsbedingungen, des Betriebsklimas oder des Führungsverhaltens durch die Mitarbeiter. Diese haben die Möglichkeit, ihre Meinung frei zu äußern, ohne mit späteren Repressalien rechnen zu müssen. Aber auch das Bemühen um einen letzten positivenEindruckvon dem Unternehmen sowie die Regelung der praktischen Abwicklung des Ausscheidens sind wichtige Gesprächsanliegen. Schließlich kann auch in Fällen, bei denen die Kündigung durch das Unternehmen erfolgt ist, durch das Abgangsgespräch dafür gesorgt werden, weiteren Schaden für den Betrieb zu vermeiden.
    Wer führt das Abgangsgespräch?
    Das Abgangsgespräch wird entweder vom unmittelbaren Vorgesetzten oder von einer darauf spezialisierten Person aus dem Personalbereich
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