Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz
Autoren: Ingo Lenssen
Vom Netzwerk:
hätte.
    Ich fragte den zweiten Beamten, ob er denn selbst das Messergebnis gesehen hätte? Er verneinte und erklärte sogleich, dass man ja wohl davon ausgehen könne, dass der Messbeamte lesen kann. Da war ihm Recht zu geben. Allerdings verlangt die Rechtsprechung das »Vier-Augen-Prinzip«, das heißt, beide Messbeamte müssen sich das Messergebnis ansehen.
    Dem Gericht war dies bekannt, und mein Mandant verließ den Gerichtssaal weder mit einem Fahrverbot noch mit einer Geldbuße. Was wiederum für mich bedeutete, dass der Pizzaservice auch in den folgenden Wochen reibungslos funktionierte.
    Merke: Immer weniger ist mittlerweile an den Messungen der Lasergeräte zu bemängeln, aber ab und zu lässt sich ein Fehlverhalten der Polizeibeamten bei der Durchführung dieses Messverfahrens entdecken. Achten Sie deshalb darauf, wenn Sie gemessen wurden, ob tatsächlich zwei Beamte das Messergebnis gesehen haben. Ohne das »Vier-Augen-Prinzip« hält das Messverfahren einer rechtlichen Überprüfung der Amtsgerichte meist nicht stand.
15. Der sportliche Fahrer
    Marlon O. zeigte mir den Bußgeldbescheid für eine Tempoüberschreitung, den er erhalten hatte. Er verwies auf das beiliegende Foto und fragte mich, ob ich ihn darauf identifizieren könne. Ich hatte tatsächlich erhebliche Schwierigkeiten, ihn auf dem Foto zu erkennen. Aber ausgeschlossen war es nicht.
    Nun fragte mich der junge Mann, was er erwarten müsse, wenn er der Fahrerlaubnisbehörde mitteilte, dass er nicht gefahren sei. Ob er denn den tatsächlichen Fahrer angeben müsste? Ich erklärte ihm, dass er dazu nicht verpflichtet sei, sofern der tatsächliche Fahrer ein Familienangehöriger sei. Er müsste dann allerdings mit dem Führen eines Fahrtenbuches rechnen.
    Der junge Mann fragte weiter, wie es sich denn verhielte, wenn der Fahrer im Ausland lebe und er diesen Fahrer angeben würde? Er wollte auch wissen, ob sich das Fahrverbot auch auf das Ausland beziehe. Ich erklärte ihm, dass sich das Fahrverbot tatsächlich nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beziehe und dass ein Autofahrer in Europa mit einem Eintrag des deutschen Fahrverbots in seinen Führerschein rechnen müsse.
    Er bat mich sodann, für ihn der Bußgeldbehörde bekannt zu geben, dass sein Bekannter Hermann M. mit dem Wagen gefahren sei. Tatsächlich erhielt Hermann M. einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot. Herrmann M. war Österreicher, hatte einen österreichischen Führerschein und lebte auch in seinem Heimatland. Das Fahrverbot wurde tatsächlich mit einem kleinen Aufkleber auf seinem Führerschein vermerkt. Ich glaube nicht, dass es ihn in irgendeiner Weise tangiert hat, denn dass er in der Fahrverbotszeit nach Deutschland reisen wollte, ist mir nicht bekannt.
    Merke: Man muss sich vor Gericht nicht selbst belasten, das gilt auch für ein Bußgeldverfahren, man erfüllt aber im Zweifel den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, wenn man einen anderen einer Straftat bezichtigt, die er nicht begangen hat. Das gilt natürlich auch dann, wenn der andere damit einverstanden ist.
    Für alle, die vielleicht doch selbst gefahren sind, im Folgenden ein Auszug aus der aktuellen Bußgeldtabelle für Tempoüberschreitungen.
    Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2013
    Innerhalb geschlossener Ortschaften (Gilt auch für 30 km-Zonen!)
Tempoüberschreitung
bis 10 km/h
15,- €
11–15 km/h
25,- €
16–20 km/h
35,- €
21–25 km/h
80,- €
1 Punkt
26–30 km/h
100,- €
3 Punkte
31–40 km/h
160,- €
3 Punkte
1 Monat Fahrverbot
41–50 km/h
200,- €
4 Punkte
1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h
280,- €
4 Punkte
2 Monate Fahrverbot
61–70 km/h
480,- €
4 Punkte
3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h
680,- €
4 Punkte
3 Monate Fahrverbot

    Außerhalb geschlossener Ortschaften (z. B. auf Landstraßen, Autobahnen, auch in Baustellen)
Tempoüberschreitung
bis 10 km/h
10,- €
11–15 km/h
20,- €
16–20 km/h
30,- €
21–25 km/h
70,- €
1 Punkt
26–30 km/h
80,- €
3 Punkte
31–40 km/h
120,- €
3 Punkte
41–50 km/h
160,- €
3 Punkte
1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h
240,- €
4 Punkte
1 Monat Fahrverbot
61–70 km/h
440,- €
4 Punkte
2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h
600,- €
4 Punkte
3 Monate Fahrverbot

16. Raserschutz
    Wer von vornherein beabsichtigt, zu schnell zu fahren, ist meist erfindungsreich, auch wenn dies einigen Aufwand bedeutet.
    Folgende Maßnahmen sind mir untergekommen:
    Albert S., ein begeisterter Fahrer von Muscle-Cars und Porsches, hatte eine
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher