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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz
Autoren: Ingo Lenssen
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Schutzbehauptung werten würde. Das Einzige, was Steve K. möglichst rasch wieder zu seinem Führerschein verhelfen könnte, war, dass er seine Drogenabstinenz durch eine Therapie nachweisen ließ.
    Natürlich bekam Steve K. seinen Führerschein für acht Monate entzogen. Dadurch, dass er aber unverzüglich nach Führerscheinbeschlagnahme mit einer Therapie begann, konnte er seinen Führerschein sofort nach Ablauf der achtmonatigen Sperrfrist wieder in Empfang nehmen.
    Übrigens: Hätte Steve K. kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt und wäre nach einer wilden Party mit Kokain im Blut aufgefunden worden, so hätte ihm die Fahrerlaubnisbehörde auch den Führerschein entziehen können. Denn selbst wenn jemand kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, während er unter Kokaineinfluss steht, geht die Fahrerlaubnisbehörde davon aus, dass er so drogenabhängig ist, dass ihm die notwendige Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr zuerkannt werden kann. – Gleiches hat übrigens auch ein Führerscheininhaber, der mit über 1,7 Promille Alkohol polizeiauffällig wird, zu befürchten.
    Merke: Werden Sie mit Kokain erwischt, laufen Sie Gefahr, Ihren Führerschein zu verlieren, ob Sie gefahren sind oder nicht.
11. Idioten im Straßenverkehr
    Wir kennen sie doch alle, die Fahrer vor, hinter, rechts oder links neben uns, die keine Ahnung vom Autofahren haben. Niemand weiß, wie sie zu ihrem Führerschein gekommen sind. Für jeden sind sie eine Gefährdung im Straßenverkehr. Und dennoch dürfen wir sie nicht zur Räson bringen oder beleidigen. Falls uns doch einmal der Mittelfinger ausrutscht oder die Scheibe heruntergedreht wird, sei auf folgende Straftarife hingewiesen:
    Stinkefinger 4.000,-- €
    Vogel zeigen 1.000,-- €
    Daumen und Zeigefinger zum Kreis geformt 750,-- €
    Scheibenwischergeste (Zeichen für geistige Umnachtung) 350,-- €
    Zunge gegenüber normalen Bürgern rausstrecken 150,-- €
    (Abweichungen von diesen Tarifen sind je nach Polizeidienststelle und Staatsanwaltschaft möglich. Tarife für Beleidigungen von Polizisten, siehe Kapitel »Das ist mal keine Beleidigung«, S. 73 ff.)
12. Alles Vollidioten – Folgen einer Anzeige
    Das haben Sie bestimmt schon oft erlebt: Drängelei auf der Autobahn, es wird einem die Vorfahrt genommen, man wird ausgebremst, oder man bekommt die gestreckte Faust oder den Zeigefinger an der Stirn gezeigt. Sicher haben Sie sich auch schon maßlos über Verkehrsteilnehmer mit solchen Attitüden aufgeregt. Sie saßen wutschnaubend im Auto und hatten nur einen Gedanken: diesen »Idioten« anzuzeigen.
    Genauso erging es Harry K. Und er wurde aktiv: Er ging zur nächsten Polizeidienststelle und zeigte den Verkehrsteilnehmer an, der ihn ausgebremst hatte. Die Autonummer hatte er sich gemerkt, und so war es ein Leichtes für die Polizeibeamten, den Verkehrsteilnehmer ausfindig zu machen. Dieser wurde an seinem Wohnort von einem Polizeibeamten zu dem Vorfall befragt. Natürlich leugnete er alles. Doch das nutzte nichts, er bekam einen Strafbefehl vom Amtsgericht zugestellt. Gegen den legte er natürlich Einspruch ein, denn er war der Meinung, dass man ihn nicht verurteilen könne, da Aussage gegen Aussage stand.
    Falsch gedacht! Natürlich verurteilt ein Richter – auch wenn Aussage gegen Aussage steht – diesen Verkehrsteilnehmer, wenn er von dessen Schuld überzeugt ist.
    Aber was bedeutete dies für Harry K.?
    Er musste vor Gericht erscheinen und seine Aussage machen. Das wäre an sich nicht weiter schlimm, wenn nicht 400 Kilometer zwischen seinem Wohnort und dem Gerichtsort gewesen wären. Straftaten werden nämlich immer vor dem Gericht verhandelt, in dessen Bezirk sie geschehen.
    Jetzt stellen Sie sich vor, Sie wären auf der Autobahn zwischen Hamburg und Ihrem Wohnort Stuttgart unterwegs. Auf der Höhe von Frankfurt hätten Sie sich dann über einen anderen Verkehrsteilnehmer aufgeregt, der Ihnen den »Vogel« gezeigt hatte. Sie wollten sich das nicht gefallen lassen und hätten ihn angezeigt. Das bedeutete dann, dass die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt stattfinden würde, wohin Sie anzureisen hätten.
    Und was bekämen Sie dafür? Sie erhielten die Fahrtkosten erstattet oder alternativ die Kosten für ein Ticket mit der Bahn 2. Klasse und ein Zeugenentgelt von circa 10,- € pro Stunde (plus Entschädigung für Reise- und Wartezeiten). Sie verbrächten eine Menge Zeit mit der Fahrt und müssen womöglich auch einen ganzen Urlaubstag
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