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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz
Autoren: Ingo Lenssen
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böses Erwachen nicht ausschließen.
8. Die Beckstein-Theorie
    Bekanntlich hat der ehemalige bayerische Ministerpräsident ­Günther Beckstein 2008 folgende Behauptung von sich gegeben: »Mit zwei Maß Bier kann man noch Auto fahren!«
    Welche Folgen hätte das, wenn man diesem Politiker Glauben schenkte?
    Eine 60 Kilo schwere Frau hätte nach dem Genuss von zwei Litern Bier rein rechnerisch einen Promillewert von 2,77 (2 Liter = 100 g Alkohol / 60 kg * 0,6 = 2,77 Promille). Da sie das Bier aber nicht auf einen Schlag konsumiert, sondern dabei bestimmt 2–3 Stunden in der Gaststätte verbringt, muss die Zahl nach unten korrigiert werden. Je nach Aufenthaltsdauer bleibt aber immer noch ein Wert von 1,8–2,5 Promille. Das hätte ein Fahrverbot über mehrere Monate zur Folge.
    Ein 80 Kilo schwerer Mann hätte rein rechnerisch einen Promillewert von circa 1,79 (100 g / 80 kg * 0,7 = 1,79 Promille). Zieht man wie bei der Frau für die Zeit des Trinkens ein paar »Abbaupromille« ab, bliebe ein Wert von 1,3–1,6 Promille. Auch hier drohte ein mehrmonatiges Fahrverbot.
    Also: Was lernen wir daraus? Trauen Sie nicht jedem Politiker!
9. Schweigen ist Gold, Reden ist falsch
    Wenn man im Verkehrsgeschehen von der Polizei kontrolliert wird oder in deren Visier gerät, lautet die oberste Regel: »Mund halten und zuhören!«
    Zunächst einmal heißt es zuhören. Der Polizeibeamte soll mitteilen, welchen Verdacht er hegt und was der Tatvorwurf ist. Und dann bleibt es dabei: »Mund halten.« Die Polizei ist sogar dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie das Recht haben zu schweigen. Und genau dies sollten Sie auch tun. Erst nach Rücksprache mit einer Vertrauensperson, die sinnvollerweise ein Anwalt sein sollte, kann man reden. Tut man dies nicht, so kann man sich um Kopf und Kragen reden, wie folgendes Beispiel beweist:
    Die Polizei kontrollierte Julius W. und Meinrad L. an ihrem Pkw. Da beide bereits ausgestiegen waren, wusste die Polizei nicht, wer der Fahrer war. Deshalb fragten die Beamten die beiden danach. Gleich verteidigte sich der Fahrer, der im Gegensatz zu seinem nüchternen Beifahrer fünf Bier genossen hatte, sofort mit: »Ja, aber ich musste doch schnell nach Hause, meiner Mutter geht es nicht gut.« Der Täter war überführt.
    Der junge Mann erhielt einen Strafbefehl mit 60 Tagessätzen à 60 €, also eine Geldstrafe von 3600 €, und ein Fahrverbot von 8 Monaten. Hätte der junge Mann seinen Mund gehalten, wäre er mit großer Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung entgangen. Die Polizei hätte beide als Beschuldigte angesehen, sie hätte von beiden eine Blutprobe genommen, und eine der Blutproben wäre negativ gewesen. Die Polizei hätte nicht herausfinden können, wer der Fahrer gewesen war. Insofern hätte sie den Täter nicht überführen können, und somit wäre eine Einstellung des Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit die Folge gewesen.
    Doch auch, wenn Sie sich vermeintlich bereits um Kopf und Kragen geredet haben, kann sich der anschließende Gang zum Anwalt lohnen. Hätte der junge Mann nämlich einen Anwalt aufgesucht, hätte ihm dieser sogar nach seinem fatalen Satz noch helfen können. Denn der junge Mann hätte von der Polizei über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden müssen. Da aber die Polizei diese Belehrung versäumt hatte, lag ein Beweisverwertungsverbot vor. Weder wäre die Aussage des jungen Mannes in einem Gerichtsverfahren verwertbar gewesen, noch die Aussage des Polizeibeamten. Damit wäre das Geständnis des jungen Mannes vom Tisch gewesen, und er hätte in einem Gerichtsverfahren mit einem Freispruch rechnen können.
    Merke: Sagen Sie als Verdächtigter nichts bei der Polizei, bis Sie einen Anwalt um Rat gefragt haben.
10. Kokain und Führerschein
    Steve K. versicherte mir, dass er kein Kokain zu sich genommen hatte. Wie das Kokain in sein Blut gekommen war, das wisse er nicht. Die Polizei hatte ihn beim Autofahren kontrolliert, einen Bluttest durchgeführt und ihm wegen des Ergebnisses den Führerschein abgenommen. Dagegen wollte er nun vorgehen.
    Ich erklärte Steve K., dass er kaum Chancen hätte, seinen Führerschein früher wiederzubekommen. Auch eine weitere Blutprobe würde ihm nicht helfen, denn diese Blutprobe könne nicht nachweisen, dass er zum Fahrzeitpunkt kein Kokain im Blut gehabt hatte. Auch war klar, dass das Gericht seinen Einwand, man habe ihm das Kokain in ein Glas geschüttet und er habe es unbewusst zu sich genommen, nur als
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