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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz
Autoren: Ingo Lenssen
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Blutalkoholwert betrug 1,5 Promille. Zur Sache hatte sich Willi W. nicht geäußert.
    Nun saß er vor mir und berichtete, dass er den gesamten Alkohol erst getrunken hätte, nachdem er zu Hause angekommen sei. Während und vor der Autofahrt hätte er keinerlei Alkohol zu sich genommen. Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft sei deshalb haltlos.
    Bei Willi W. waren zwei Blutalkoholkonzentrationswerte gemessen worden, die seine Aussage bestätigen konnten. Tatsächlich war es theoretisch möglich, dass mein Mandant den Alkohol erst zu sich genommen hatte, als er zu Hause angekommen war. Hätte er den Alkohol lange Zeit vorher getrunken, so wäre der zweite Blutalkoholwert fallend gewesen, das heißt niedriger als der Wert der ersten Blutentnahme. Aber bei Willi W. war der zweite Wert steigend.
    Ich ließ mir also von meinem Mandanten erklären, welche Art von Alkohol er genau zu sich genommen hatte. Dies ist deshalb wichtig, weil die Staatsanwaltschaft eine Analyse des Alkohols vornehmen lässt, der im Blut aufgefunden wird. Damit wird der Wahrheitsgehalt der Aussage des »Täters« überprüft. Ich teilte der Staatsanwaltschaft die Alkoholart ebenso mit wie die Tatsache, dass mein Mandant den Alkohol erst nach der Autofahrt zu sich genommen hatte: Wir beriefen uns also auf den sogenannten »Nachtrunk«.
    Die Restwertanalyse aus dem Alkohol der Blutprobe ergab, dass genau der Alkohol im Blut aufgefunden wurde, der von meinem Mandanten als konsumiert angegeben worden war. Seine Aussage konnte deshalb nicht widerlegt werden und seine Fahrerlaubnis wurde ihm unverzüglich wieder erteilt.
    Merke: Bedenken Sie beim Nachtrunk, dass überprüft wird, was Sie getrunken haben.
7. Wie viel Promille verträgt mein Führerschein?
    Stellen Sie sich vor, Sie sind männlich, 70 Kilo schwer, stehen in einer Kneipe und Ihr Kumpel, 100 Kilo schwer, steht neben Ihnen. Er erklärt Ihnen, dass Sie völlig bedenkenlos ein Bier trinken könnten, ohne Angst davor haben zu müssen, Ihren Führerschein zu verlieren.
    Doch aufgepasst: Was für ihn gilt, gilt nicht für Sie! Denn die Alkoholkonzentration im Blut hängt nicht nur davon ab, wie viel Sie trinken, sondern auch, wie viel Sie wiegen.
    Am leichtesten lässt sich das nach der Formel von Erik Widmark wie folgt berechnen:
    Alkoholkonzentration im Blut = Alkohol in g/Gewicht in kg * 0,7 (bei Männern)
    Alkoholkonzentration im Blut =Alkohol in g/Gewicht in kg * 0,6 (bei Frauen)
    Hier einige Beispielrechnungen:
    Alternative 1
    Sie beide trinken ein Bier (0,5 l), das 25 g Alkohol enthält.
    Das bedeutet
    für Sie: 25 g / 70 * 0,7 = 0,51 Promille,
    für Ihren Kumpel: 25 g / 100 * 0,7 = 0,36 Promille.
    Fazit: Ihr Führerschein wäre für einen Monat weg, er behielte seinen.

    Alternative 2
    Sie beide trinken zwei Bier.
    Das bedeutet
    für Sie: 50 g / 70 * 0,7 = 1,02 Promille,
    für Ihren Kumpel: 50 g / 100 * 0,7 = 0,71 Promille.
    Fazit: Ihr Führerschein wäre für mehrere Monate weg, bei Ihrem Kumpel nur für einen Monat.

    Alternative 3
    Sie sind 80 Kilo schwer und entschließen sich, nach zwei Bier noch eine Stunde bei einem Glas Wasser in der Kneipe sitzen zu bleiben und erst dann zu fahren. Laufen Sie nun Gefahr, Ihren Führerschein nach einer Stunde Wartezeit und anschließender Autofahrt zu verlieren?
    Beachten Sie, dass bei einem erwachsenen Mann der Körper circa 0,2 Promille Alkohol pro Stunde abbaut.

    Hier die Rechnung dazu:
    (50 g / 80 * 0,7) – 0,2 = 0,69 Promille
    Fazit: Das bedeutet einen Monat Fahrverbot.

    Jetzt stellen Sie sich vor, Ihre 60 Kilo schwere Freundin tut das Gleiche. Beachten Sie, dass bei einer Frau der Körper circa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut. Bei der Frau ist auch zu berücksichtigen, dass der Faktor nicht 0,7, sondern 0,6 ist.

    Die Rechnung stellt sich dann wie folgt dar:
    (50 g / 60 kg * 0,6) – 0,1 = 1,28 Promille
    Fazit: Das bedeutet 8 bis 9 Monate Fahrverbot!

    Die meisten spüren nach dem Genuss von einem Glas Bier eine leichte Euphorisierung. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen geht mit dem Alkoholgenuss eine Reduzierung des Reaktionsvermögens einher. Das heißt im Klartext, dass Sie nach einem Bier rasanter fahren und langsamer reagieren. – Unverantwortlich oder?
    Merke: Finger weg vom Autoschlüssel, auch nach einem Glas Bier! Zugegeben: Obige Beispielrechnungen gehen für Sie von der negativsten Rechengrundlage aus, also immer vom höchst möglichen Promillegehalt. Aber besser so, als wenn Sie mit Möglichkeiten rechnen, die ein
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