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Das Opfer

Das Opfer

Titel: Das Opfer
Autoren: Vadim Panov
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Dieser Vertrag ist unverbrüchlich.
    Dieser Vertrag ist ewig.
    … kraft des Willens der Herrscherhäuser verbieten wir von nun ab und für alle Zeit unter Androhung von Tod und Verdammung all jene Zauber, die imstande sind, die Welt zu vernichten, oder deren Wirkung unabsehbar ist oder …
    … somit seien die folgenden Zauber mit dem Verbote belegt: das Herzblut der Erde , der Ruf des Teufels , die Sanduhr , das Traumarkan …
    … die Erinnerung an jene Zauber soll für immer ausgelöscht sein und jegliches Wissen darüber ist in einem gesonderten Schriftwerk zu verwahren – im Buch der verbotenen Zauber, von dem jedes Herrscherhaus ein Exemplar erhält, das mit den Siegeln aller Herrscherhäuser verschlossen wird. Die Entfernung der Siegel ist nur statthaft zu dem einzigen Zwecke, um dem Buch neue Zauber hinzuzufügen, die von den Führern der Herrscherhäuser als verboten erachtet werden. Bei der Öffnung der Bücher müssen die Oberhäupter aller Herrscherhäuser zugegen sein, um sich von der Unversehrtheit und Echtheit ihrer Siegel zu überzeugen …
    Jeder Magier, der sich des Wirkens verbotener Zauber schuldig macht, wird durch den Richterspruch der Herrscherhäuser seiner gerechten Strafe zugeführt.
    Jeder Magier, der sich der Verbreitung von Kenntnissen über verbotene Zauber schuldig macht, wird durch den Richterspruch der Herrscherhäuser seiner gerechten Strafe zugeführt.
    Jeder Magier, der sich des Wirkens von Zaubern schuldig macht, deren Prinzipien verboten sind, wird durch den Richterspruch der Herrscherhäuser seiner gerechten Strafe zugeführt.
    Dies ist der mit Namen und Siegeln verbürgte Wille der Herrscherhäuser, der von den Nachfahren unter keinen Umständen verändert werden darf, denn dieser Wille verkörpert Übereinkunft und Weisheit, denn dieser Wille bedeutet Zukunft und Leben.
Der Fürst des Dunklen Hofs
Die Königin des Grünen Hofs
Der Großmagister des Ordens
    Konvention von Kitai-Gorod
    Verfasst in der Verborgenen Stadt im Jahre 1418

PROLOG
    »Also nur einen Kaffee, Mr. Douglas-Hume?«, fragte Peggy mit einem charmanten Lächeln.
    »Zwei Kaffee, bitte«, präzisierte Bobby und weidete sich am Anblick der hübschen Kellnerin. »Jetzt habe ich nur eine kurze Besprechung, aber ich komme dann später zum Lunch.«
    »Wie Sie wünschen, Mr. Douglas-Hume«, flötete Peggy und entfernte sich. Dabei wackelte sie so aufreizend mit den Hüften wie keine Zweite jenseits des Atlantiks.
    Enzo Concini, der Besitzer des kleinen Ristorante an der Wall Street, legte größten Wert auf ein sittsames Auftreten seines weiblichen Personals und folglich reichte Peggys züchtiger Rock bis zu den Knien. Doch die Art und Weise, wie der weiche Stoff die knackigen Rundungen der Kellnerin umspannte, lockte die gesamte Brokerschaft aus den umliegenden Wolkenkratzern in das Lokal. Seit Peggy für den geschäftstüchtigen Italiener arbeitete, hatte sich sein Umsatz – vorsichtig geschätzt – verdoppelt.
    Bobby Douglas-Hume sah der Kellnerin verträumt hinterher, bis sie in der Schwingtür der Küche verschwand. Dann schüttelte er den Kopf und zog den Umschlag, den er heute Morgen per Eilboten erhalten hatte, aus der Innentasche seines Sakkos hervor. Ob es sich dabei um einen Irrtum handelte? Oder um einen schlechten Scherz? Oder …?
    Noch einmal las er durch, was auf dem weißen Bogen geschrieben stand:
    »Sehr geehrter Mr. Douglas-Hume! Es ist mir ein dringliches Anliegen, Ihnen mitzuteilen, dass ich beauftragt bin, Sie über den Letzten Willen des bedauerlicherweise verschiedenen Lord Russel Earl in Kenntnis zu setzen. Ich begebe mich heute extra zu diesem Zweck nach New York. Bitte kontaktieren Sie mich, um Ort und Zeit für ein Treffen zu vereinbaren. Hochachtungsvoll. Bogdan le Sta.«
    Darunter stand eine schnörkelige Unterschrift und dem Umschlag war eine Visitenkarte mit Silberprägung beigelegt: »Bogdan le Sta, Schweiz, Bern, Anwaltskanzlei Zwimmer.«
    Das Schreiben fiel aus dem Rahmen, da es vollständig auf die unter amerikanischen Anwälten üblichen Standardfloskeln verzichtete. Bobby konnte dies beurteilen, da seine Freundin Sarah als Sekretärin in einer Anwaltskanzlei arbeitete und ihre profunde Kenntnis der Jurisprudenz bei jeder sich bietenden Gelegenheit zum Besten gab. Die gestelzte Ausdrucksweise ebenso wie die vorsintflutliche Übermittlung auf Papier in Zeiten von Internet und Satellitenkommunikation erklärte sich Bobby mit der ausländischen Herkunft des Absenders. Vielleicht
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