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Aus reiner Mordlust: Der Serienmordexperte über Thrill-Killer (German Edition)

Aus reiner Mordlust: Der Serienmordexperte über Thrill-Killer (German Edition)

Titel: Aus reiner Mordlust: Der Serienmordexperte über Thrill-Killer (German Edition)
Autoren: Stephan Harbort
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Vorwort
    Das kennen wir: Ein Mann erwürgt seine Frau, weil sie ihm untreu geworden ist oder ihn verlassen will. Eine Frau vergiftet ihren Mann, weil sie seine Beleidigungen und Schläge nicht länger ertragen kann. Ein Mann erwürgt seine Geliebte, weil sie damit gedroht hat, sich seiner Frau zu offenbaren. Eine Frau lässt ihren Mann erschießen, um mit ihrem Liebhaber ein neues Leben beginnen zu können. Ein Mann löscht seine Familie aus und tötet sich anschließend selbst, weil er, warum auch immer, keinen anderen Ausweg sieht. Diese und ähnliche Motive, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, sind uns bekannt und vertraut, weil wir selbst mit diesen oder ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, die unter bestimmten Voraussetzungen solche Taten auslösen können, und die Medien keine Gelegenheit auslassen, um darüber – berechtigterweise – zu berichten.
    Das kennen wir nicht: Zwei Freunde, 18 und 19 Jahre alt, Söhne von Millionären, beobachten einen 14-jährigen Jungen beim Ballspielen, locken ihn in ein Auto, schlagen so lange auf ihn ein, bis er das Bewusstsein verliert, foltern das Opfer und töten es allein deshalb, weil sie erleben möchten, wie es ist, wie sich das anfühlt, wenn man einen Menschen umbringt. Taten aus reiner Mordlust liegen an der äußersten Grenze des Nachvollziehbaren, aber jenseits des Erträglichen. Und solche Gewaltexzesse bleiben den Menschen wesensfremd, ängstigen, lassen uns schaudern und die Täter als Inkarnation des Bösen erscheinen, auch weil sie verstörende Sätze wie diese sagen: »Ich bin ein Einzelgänger mit kranken Ideen. Ich töte gerne Menschen. Ich bin ohne Skrupel. Im Innersten meiner Seele bin ich kalt wie Eis.«
    Wer so etwas nicht nur ausspricht, sondern auch danach handelt, muss naturgemäß unter Verdacht gestellt werden, persönlichkeitsgestört zu sein oder unter einer psychischen Erkrankung zu leiden. Demzufolge sollten die Psychologie, die Psychiatrie und die Psychopathologie Auskunft darüber geben können, was unter Mordlust zu verstehen ist und wie sie entsteht. Doch wer die zeitgenössische wissenschaftliche Literatur studiert oder Datenbanken mit Schlagwörtern durchsucht, wird überrascht feststellen, dass es kaum Fundstellen gibt, die zudem wenig ergiebig sind. Ähnlich verhält es sich bei den wissenschaftlichen Disziplinen der Kriminologie, der Kriminalistik und der Kriminalpsychologie. Man findet einige Fallbeschreibungen, wenige Abhandlungen, aber keine belastbaren Erklärungen. Die Gründe für diese scheinbare Ignoranz sind durchaus plausibel: Die Mordlust wird in der Psychologie bzw. Psychiatrie als von der Norm abweichendes Verhalten mit Krankheitswert nicht definiert. Genau genommen gibt es sie in diesem Kontext gar nicht. Und in der Verbrechenswirklichkeit ist dieses Phänomen so selten zu beobachten, dass es Kriminologen, Kriminalisten und Kriminalpsychologen nicht lohnenswert erscheint, sich dieser Thematik ausführlicher zu widmen.
    Vermutlich haben Menschen seit Menschengedenken aus Mordlust getötet, in Deutschland existiert dieses Motiv eigentlich erst seit dem 7. Juli 1953, als der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 1 StR 195/53 folgenden Sachverhalt letztinstanzlich zu beurteilen und zu entscheiden hatte:

»Der Angeklagte arbeitete auf dem landwirtschaftlichen Anwesen der Eltern der Margarete S. Er näherte sich ihr und fasste den Plan, sie zu heiraten. Dabei war mitbestimmend die Absicht, als ihr Ehemann später das Anwesen ihrer Eltern zu erhalten. Diese widersetzten sich aber einer Heirat ihrer Tochter, worauf er die Arbeitsstelle verließ. Margarete S. erklärte ihm daraufhin, es habe keinen Wert, das Verhältnis fortzusetzen. Trotzdem versuchte der Angeklagte, sie in der Folgezeit öfters zu treffen; er knüpfte aber auch engere Beziehungen zu einem anderen Mädchen, dem er versprach, immer bei ihr zu bleiben.
Seit März 1952 befasste sich der Angeklagte ernsthaft mit dem Gedanken, Margarete S. zu töten. (…) In seinem Entschluss wurde er bestärkt, als er von seinem Mittäter (…) erfuhr, Margarete S. habe sich mit einem anderen Mann angefreundet. (…) Der Angeklagte beschloss am 8. Juni 1952 morgens, Margarete S. aus dem Hinterhalt zu erschießen, während sie ahnungslos auf dem Feld beschäftigt war. (…) Er schlich sich am Waldrand bis auf 65 Meter an das Mädchen heran und gab fünf Schüsse aus dem Gewehr auf sein Opfer ab, die aber fehlgingen.
Der Angeklagte ging nun mit der in seiner
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