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Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf

Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf

Titel: Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf
Autoren: PeP eBooks
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VORWORT
    Jeder Mensch hat den Wunsch, in Würde sterben zu dürfen. Wird jemand ermordet, nimmt man ihm diese Würde. Das kann man in den Gesichtern toter Menschen erkennen, denen andere Menschen - aus welchen Gründen auch immer - das Leben genommen haben. Ich jedenfalls habe in all den Jahren keines gesehen, bei dem ich den viel zitierten »friedlichen Gesichtsausdruck« hätte feststellen können. Selbst bei denjenigen nicht, die freiwillig aus dem Leben schieden oder die eines natürlichen Todes gestorben sind und derer ich als Todesermittler und nicht als Mordermittler ansichtig wurde. Tote sind nicht schön anzuschauen und Ermordete noch viel weniger.
    Ich weiß nicht mehr, wie oft ich an einem Tatort stand und mich gefragt habe, wie so etwas möglich ist. Wobei mich weniger die schlimmen Bilder betroffen machten, als vielmehr das fehlende Mitgefühl für das Opfer, das oft in so erschreckender Weise deutlich wurde. Wie können Menschen so erbarmungs- und gefühllos, so brutal und kaltblütig sein, habe ich mich immer wieder gefragt. Bis heute konnte ich keine Antwort finden und es konnte mir auch niemand eine geben. Nicht einmal die Gerichte samt ihrer psychiatrischen Gutachter
konnten immer ergründen, was wohl im Innersten eines Mörders wirklich gewirkt haben könnte - auch wenn sich rein juristisch immer ein Tatmotiv finden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen ließ. Denn dafür sorgte schon der allumfassende § 211 des deutschen Strafgesetzbuches, in dem das aufgezählt ist, was in unserem Kulturkreis im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von Menschen als besonders verwerflich und verachtenswert angesehen wird und der wie folgt lautet:
     
    § 211 - Mord
    1. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    2. Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
    Jedenfalls ist mir in den 22 Jahren, die ich bei der Münchner Mordkommission gearbeitet habe, kein einziger Mordfall untergekommen, der nicht in einer der drei Gruppierungen dieses Paragraphen hätte untergebracht werden können. Und wenn man bedenkt, dass ich im Laufe dieser zwei Jahrzehnte rund 1000 versuchte und vollendete Tötungsdelikte miterlebt und ca. 100 davon selbst bearbeitet habe, dann glaube ich sagen zu dürfen,
dass die Väter des Strafgesetzbuches allen Respekt verdienen. Interessant ist auch ein Vergleich mit den sieben Todsünden aus der Bibel, durch den der Wandel und die Werteverschiebung innerhalb der menschlichen Gesellschaft deutlich werden. Sie lauten:
    • Habgier (Geiz, Habsucht)
    • Hochmut (Übermut, Eitelkeit, Ruhmsucht)
    • Neid (Missgunst, Eifersucht)
    • Trägheit (Faulheit, Feigheit, Ignoranz)
    • Völlerei (Gefräßigkeit, Unmäßigkeit, Maßlosigkeit)
    • Wollust (sexuelle Ausschweifungen, Perversitäten)
    • Zorn (Wut, Vergeltung, Rachsucht)
    Während es heute keine Todsünde oder kein Verbrechen mehr ist, geizig, wollüstig, verfressen, versoffen oder stinkfaul zu sein, war es dafür in früheren Zeiten unerheblich, ob man Menschen heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln wie z.B. Brandstiftung umgebracht hat. Was nicht verwundert, wenn man nur an die unfassbaren Tötungsrituale bei Hinrichtungen denkt. Darüber hinaus war es damals im Gegensatz zu heute nicht von Bedeutung, wenn die Tötung eines Menschen darauf ausgerichtet war, eine andere Schandoder Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken (sogenannter Verdeckungsmord).
     
     
    Bemerkenswert ist aber, dass sich einige der früheren Todsünden noch immer in der Gruppe der »niedrigen Beweggründe« wiederfinden. Unter niedrigen Beweggründen versteht man die besonders verwerfliche vorsätzliche
Tötung, der ein verachtenswertes Motiv zugrunde liegt und die man deshalb als auf tiefster Stufe stehend bezeichnet. Hier einige Beispiele zum Vergleich:
    • Mordlust
    • Befriedigung des Geschlechtstriebes
    • Habgier
    • Rachsucht
    • krasse Selbstsucht
    • Wut aus nichtigem Anlass
    • triebhafte Eigensucht
    • Lust an körperlicher Misshandlung
    • Eifersucht, aber nicht in jedem Fall
    • Blutrache, aber auch nicht in jedem Fall
    Wer also einen Menschen vorsätzlich tötet und dabei eines der im § 211 StGB aufgezählten Mordmerkmale verwirklicht, wird vom Totschläger zum Mörder
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